Anträge

EU Flächenantrag

Der Sammelantrag ist der wichtigste Antrag des Jahres. Er entscheidet über Direktzahlungen, Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen. Wir erfassen Ihre Flächen, gleichen sie mit dem Kataster ab und reichen den Antrag fristgerecht ein.

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Luftbild von Ackerschlägen mit Strohballen und frisch bestellten Flächen
Foto: Bernd Dittrich / Unsplash

Leistungsumfang: EU Flächenantrag

  • Abgleich Ihrer Schläge mit dem amtlichen Flächenkataster
  • Pflege von Zu- und Abgängen, Pachtwechseln und Nutzungsänderungen
  • Auswahl passender Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen
  • Prüfung der Konditionalität und der GLÖZ-Standards
  • Einreichung über das Antragsportal Ihres Bundeslandes
  • Kontrolle des Bescheids und Reaktion auf Rückfragen der Bewilligungsstelle

Flächen sauber abgleichen statt nachträglich korrigieren

Abweichungen zwischen beantragter und tatsächlicher Fläche sind der häufigste Grund für Kürzungen. Wir vergleichen jeden Schlag mit den amtlichen Referenzdaten, bevor der Antrag rausgeht.

Landschaftselemente, Wegeränder und Teilflächen mit abweichender Nutzung schauen wir uns dabei besonders genau an. Wo etwas unklar ist, klären wir es vorab mit der Behörde.

Öko-Regelungen, die zu Ihrem Betrieb passen

Nicht jede Öko-Regelung rechnet sich für jeden Betrieb. Wir rechnen durch, welche Maßnahmen zu Ihrer Fruchtfolge und Ihrer Technik passen und was sie unter dem Strich bringen.

Dabei behalten wir im Blick, wie sich die Auswahl auf bestehende Verpflichtungen aus Agrarumweltmaßnahmen auswirkt. Doppelförderung und Überschneidungen vermeiden wir.

Pacht- und Flächenwechsel rechtzeitig einarbeiten

Flächen wechseln selten zum Jahreswechsel den Bewirtschafter. Wer im Frühjahr den Vorjahresantrag kopiert, beantragt schnell eine Fläche mit, die längst an den Nachbarn gegangen ist – oder lässt eine neu zugepachtete aus.

Wir führen das Flächenverzeichnis deshalb laufend statt nur zur Antragszeit. Änderungen melden Sie uns kurz, wenn sie passieren; im Mai steht der Bestand dann schon.

Konditionalität: was im Betrieb nachweisbar sein muss

Die Direktzahlungen hängen an der Einhaltung der Grundanforderungen und der GLÖZ-Standards. Geprüft wird dabei nicht der Antrag, sondern der Betrieb – und zwar anhand dessen, was sich belegen lässt.

Wir gehen die relevanten Punkte vorab mit Ihnen durch und sorgen dafür, dass die passenden Aufzeichnungen vorliegen. Berührungspunkte gibt es vor allem hier:

  • Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen nach Düngeverordnung
  • Pflanzenschutzaufzeichnungen aus der Pflanzenschutzdokumentation
  • Erhalt von Dauergrünland und Landschaftselementen
  • Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) und Fruchtwechsel auf Ackerflächen
  • Pflege von Brachen außerhalb des Mulchverbots
  • Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten (soziale Konditionalität)
  • Aufzeichnungen zu Tierkennzeichnung und Tierhaltung

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Flächen und Vorjahresantrag sichten

    Wir starten beim letzten Antrag und Ihrem aktuellen Flächenverzeichnis. Zu- und Abgänge, Pachtwechsel und Nutzungsänderungen arbeiten wir ein, bevor das Portal überhaupt geöffnet wird.

  2. Abgleich mit dem Referenzkataster

    Jeder Schlag wird gegen die amtlichen Referenzdaten geprüft. Abweichungen bei Größe, Landschaftselementen oder Wegerändern klären wir vorab mit der Bewilligungsstelle statt im Nachgang.

  3. Öko-Regelungen und Maßnahmen durchrechnen

    Wir stellen die Varianten gegenüber: was bringt welche Öko-Regelung auf Ihrer Fruchtfolge, und wie verträgt sie sich mit laufenden Agrarumweltmaßnahmen.

  4. Einreichen und Eingang bestätigen

    Der Antrag geht über das Portal Ihres Bundeslandes raus. Sie bekommen die Einreichungsbestätigung mit Datum zur Ablage – der Nachweis, der bei Rückfragen zählt.

  5. Bescheid prüfen und nachsteuern

    Wir vergleichen den Bescheid Position für Position mit dem Antrag. Bei Abweichungen reagieren wir innerhalb der Rechtsbehelfsfrist und dokumentieren den Vorgang.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Sammelantrag eingereicht sein?

Die Frist liegt in der Regel Mitte Mai. Das genaue Datum legt Ihr Bundesland jedes Jahr neu fest. Wir tragen die aktuelle Frist in Ihren Fristenplan ein und melden uns rechtzeitig vorher.

Können Änderungen nach der Einreichung noch nachgemeldet werden?

In einem begrenzten Zeitfenster nach der Frist sind Änderungen und Nachmeldungen möglich, teilweise mit Abzügen. Wir prüfen im Einzelfall, was noch geht.

Bisher stellt die Kammer meinen Antrag. Können Sie übernehmen?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Wir holen den Vorjahresstand ein, lassen die Vollmacht umschreiben und führen den Antrag ab dem laufenden Jahr weiter.

Was passiert bei einer Flächenüberschneidung mit dem Nachbarbetrieb?

Doppelbeantragungen fallen der Bewilligungsstelle auf und führen ohne Klärung bei beiden Betrieben zu Kürzungen. Wir klären die Abgrenzung mit der Behörde und – wenn Sie einverstanden sind – direkt mit dem Nachbarbetrieb.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Den Vorjahresbescheid, Ihr aktuelles Flächenverzeichnis mit Pachtverträgen und die Zugangsdaten zum Antragsportal. Alles Weitere erarbeiten wir daraus.

Zum Nachlesen im Ratgeber

Hintergrund, Fristen und typische Fehler zu diesem Thema – von uns aufgeschrieben.

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