Fristenkalender für den landwirtschaftlichen Betrieb
Welche Fristen fallen wann an? Der Überblick über Sammelantrag, Düngeverordnung, Agrardiesel, Meldungen und Zertifizierung über das gesamte Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Die teuersten Fehler im Betriebsbüro sind versäumte Fristen, nicht falsche Angaben.
- Der Sammelantrag im Mai und die Düngeunterlagen im März sind die beiden großen Blöcke.
- Agrardiesel und Stromsteuer laufen im Herbst und zum Jahresende, werden aber oft vergessen.
- Die genauen Termine legt jedes Bundesland eigenständig fest und ändert sie regelmäßig.
Warum ein Fristenplan mehr bringt als ein guter Vorsatz
Fast jede Kürzung, die wir bei neuen Kunden in alten Bescheiden finden, geht auf eine versäumte oder knapp gerissene Frist zurück. Inhaltlich war der Antrag in Ordnung, er kam nur zu spät.
Das liegt selten an Nachlässigkeit. Die Termine verteilen sich über das ganze Jahr, hängen an unterschiedlichen Behörden und fallen ausgerechnet dann an, wenn draußen die meiste Arbeit ist. Wer sie im Kopf behalten will, verliert früher oder später eine.
Ein schriftlicher Fristenplan mit Vorlauf löst das Problem. Nicht der Termin selbst gehört in den Kalender, sondern der Zeitpunkt, an dem die Vorbereitung beginnen muss.
Januar bis März: Meldungen und Abrechnung des Vorjahres
Das erste Quartal gehört der Aufarbeitung des abgelaufenen Jahres. Hier laufen mehrere Meldungen zusammen, die alle auf Daten des Vorjahres zugreifen.
- Meldungen zum Tierbestand zum Stichtag Jahresanfang an Tierseuchenkasse und Berufsgenossenschaft
- Halbjährliche Meldung der Tierarzneimittelanwendungen für das zweite Halbjahr
- Zusammenfassung der Düngemaßnahmen des abgelaufenen Düngejahres, in der Regel bis Ende März
- Meldung von Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdünger, ebenfalls meist bis Ende März
- Lohnnachweis an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Februar bis April: Vorbereitung der Düngesaison
Vor der ersten Düngemaßnahme muss die Düngebedarfsermittlung vorliegen. Das ist keine Formalie, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt düngen zu dürfen.
Wer die Bodenproben erst im Februar zieht, wartet auf Laborergebnisse, während die Vegetation startet. Die Beprobung gehört deshalb ins Vorjahr oder in den Januar.
Parallel enden die Sperrfristen für die Ausbringung. Sie unterscheiden sich zwischen Ackerland und Grünland und sind in bestimmten Gebieten verlängert.
Mai: Der Sammelantrag
Der Sammelantrag ist der wichtigste Termin des Jahres. Er entscheidet über Direktzahlungen, Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen und wird in den meisten Bundesländern Mitte Mai fällig.
Nach Fristablauf sind Nachmeldungen nur in einem kurzen Zeitfenster und mit Abzügen möglich. Danach ist die Zahlung für das Jahr verloren.
Der Flächenabgleich gehört nicht in die letzte Woche. Wer Pachtwechsel, Zu- und Abgänge sauber führt, hat im Mai kaum noch Arbeit.
Juli bis September: Halbzeit und Agrardiesel
Im Juli steht die Meldung der Tierarzneimittelanwendungen für das erste Halbjahr an. Sie wird ausgewertet und mit Kennzahlen anderer Betriebe verglichen.
Der Antrag auf Agrardieselvergütung für das Vorjahr läuft in der Regel bis Ende September. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, gibt es keine Nachholung und keine Härtefallregelung.
Oktober bis Dezember: Jahresabschluss und Stromsteuer
Im Herbst beginnen die Sperrfristen für die Düngung erneut, zuerst auf Ackerland, etwas später auf Grünland.
Zum Jahresende läuft die Frist für den Antrag auf Entlastung von der Stromsteuer für das Vorjahr. Diese Entlastung ist vielen Betrieben gar nicht bekannt und bleibt deshalb regelmäßig liegen.
Wer im Dezember zusätzlich den Fristenplan für das kommende Jahr aufstellt, startet im Januar ohne Rückstand.
Laufende Pflichten ohne festen Termin
Neben den Jahresterminen gibt es Pflichten, die unmittelbar nach dem Ereignis greifen. Sie werden bei Kontrollen besonders häufig beanstandet, weil sie im Alltag untergehen.
- Aufzeichnung jeder Düngemaßnahme zeitnah nach der Ausbringung, üblicherweise binnen zwei Tagen
- Dokumentation jeder Pflanzenschutzanwendung mit Mittel, Menge, Fläche und Anwender
- Meldung von Tierbewegungen an die Tierdatenbank innerhalb weniger Tage
- Eintragung in das Bestandsregister bei jedem Zu- und Abgang
Häufige Fragen
Welche Frist wird am häufigsten versäumt?
Nach unserer Erfahrung die Agrardieselvergütung und die Stromsteuerentlastung. Beide bringen echtes Geld, laufen aber außerhalb der bekannten Antragszeiten und geraten deshalb in Vergessenheit.
Gelten diese Termine in allen Bundesländern gleich?
Nein. Bundesrecht gibt den Rahmen vor, die konkreten Termine und Portale legen die Länder fest. Wir prüfen für Ihren Betrieb, welche Fristen tatsächlich gelten.
Was passiert, wenn ich eine Frist verpasst habe?
Das hängt von der Frist ab. Bei manchen Anträgen sind verspätete Einreichungen mit Abzügen möglich, bei anderen ist der Anspruch endgültig weg. Melden Sie sich, sobald Sie es merken. Je früher, desto mehr lässt sich retten.
Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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