Düngeverordnung
Die Düngeverordnung verlangt lückenlose Aufzeichnungen, feste Fristen und Nachweise, die einer Kontrolle standhalten. Wir führen Ihre Düngeunterlagen laufend mit, statt sie einmal im Jahr nachzuarbeiten. So ist der Betrieb jederzeit prüfsicher.
Was wir für Sie übernehmen
- Düngebedarfsermittlung vor Beginn der Düngung, getrennt nach Schlag und Kultur
- Laufende Aufzeichnung aller Düngemaßnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- Jährliche Zusammenfassung der aufgebrachten Nährstoffmengen
- Meldungen nach Wirtschaftsdüngerverordnung an das Meldeprogramm
- Berechnung und Nachweis der erforderlichen Lagerkapazität
- Prüfung der besonderen Auflagen in roten und eutrophierten Gebieten
Aufzeichnen, bevor die Kontrolle kommt
Die Aufzeichnungspflicht gilt zeitnah nach jeder Maßnahme, nicht am Jahresende. Wer erst im Winter zusammenträgt, was im Frühjahr ausgebracht wurde, hat bei einer Kontrolle ein Problem.
Wir richten die Erfassung so ein, dass die Maßnahme direkt nach der Ausbringung erfasst wird. Aus der Schlagkartei fließen die Daten automatisch in die Düngedokumentation.
Rote Gebiete brauchen mehr Aufmerksamkeit
In nitratbelasteten Gebieten gelten zusätzliche Auflagen bis hin zur Absenkung des Düngebedarfs. Die Gebietskulissen ändern sich, und mit ihnen die Anforderungen an einzelne Schläge.
Wir prüfen bei jeder Aktualisierung, welche Ihrer Flächen betroffen sind, und passen die Bedarfsermittlung entsprechend an.
Einzelleistungen im Bereich Düngeverordnung
Zu jeder Leistung finden Sie eine eigene Seite mit Details, Fristen und Ablauf.
Häufige Fragen
Wie schnell muss eine Düngemaßnahme aufgezeichnet werden?
Die Düngeverordnung verlangt die Aufzeichnung zeitnah nach der Maßnahme, üblicherweise innerhalb von zwei Tagen. Mit einer digitalen Erfassung ist das in einer Minute erledigt.
Übernehmen Sie auch die Nachbearbeitung zurückliegender Jahre?
Ja. Wir arbeiten fehlende Unterlagen aus zurückliegenden Wirtschaftsjahren nach, soweit die Grunddaten noch vorhanden sind.
Arbeiten Sie mit meiner vorhandenen Software?
In der Regel ja. Wir arbeiten uns in gängige Programme ein und übernehmen Ihre Daten. Wenn ein Wechsel sinnvoll ist, sagen wir es und begleiten die Umstellung.
Weitere Leistungsbereiche
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.
Kostenloses Erstgespräch