Düngeverordnung

Lagerraumberechnung

Betriebe müssen nachweisen, dass sie ihren anfallenden Wirtschaftsdünger über den vorgeschriebenen Zeitraum lagern können. Der Nachweis wird bei Kontrollen und bei Bauvorhaben verlangt. Wir rechnen ihn für Ihren Betrieb auf.

Was wir für Sie übernehmen

  • Erfassung von Tierbestand, Haltungsverfahren und Einstreuverbrauch
  • Ermittlung der jährlich anfallenden Wirtschaftsdüngermenge
  • Aufmaß und Bewertung Ihrer vorhandenen Lagerstätten
  • Berücksichtigung von Niederschlagswasser und Fremdwasser
  • Gegenüberstellung von Bedarf und vorhandener Kapazität
  • Prüfbare Aufbereitung der Berechnung für Behörden und Kontrollen

Neun Monate statt sechs

Je nach Betriebsform und Gebietskulisse gelten unterschiedliche Mindestlagerzeiten. Betriebe ohne ausreichende eigene Fläche und Betriebe in bestimmten Gebieten müssen deutlich länger lagern können.

Wir prüfen, welcher Zeitraum für Sie gilt, und rechnen den Bedarf darauf aus. Reicht die Kapazität nicht, zeigen wir die Optionen auf.

Grundlage für Bau und Förderung

Bei Stallbauten, Erweiterungen und Förderanträgen wird die Lagerraumberechnung regelmäßig mit eingereicht. Eine saubere Berechnung spart hier Rückfragen.

Wir stellen die Unterlage so auf, dass sie sowohl für die Kontrolle als auch für das Bauamt verwendbar ist.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Berechnung aktualisiert werden?

Bei wesentlichen Änderungen des Tierbestands, des Haltungsverfahrens oder der Lagerstätten. Wir schreiben sie im Rahmen der laufenden Betreuung fort.

Zählt eine Zwischenlagerung auf dem Feld mit?

Feldmieten unterliegen eigenen Anforderungen und sind nur eingeschränkt anrechenbar. Wir bewerten das im Einzelfall.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

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