Leistungsbereich

Förderung

Fördermittel gibt es reichlich, aber sie finden den Betrieb nicht von allein. Wer nicht laufend verfolgt, welche Programme aufgelegt werden, verpasst Aufrufe. Wir behalten die Programme im Blick und melden uns, wenn eines zu Ihnen passt.

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Milchkühe im Laufstall am Futtertisch
Foto: Deny Hill / Unsplash

Leistungsumfang: Förderung

  • Laufende Beobachtung der Förderprogramme in Bund und Ihrem Bundesland
  • Prüfung, welche Vorhaben in Ihrem Betrieb förderfähig sind
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor der Antragstellung
  • Erstellung des Antrags mit allen erforderlichen Anlagen
  • Einhaltung der Aufrufzeiträume und Antragsfristen
  • Begleitung von Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag

Erst der Antrag, dann die Investition

Der häufigste und teuerste Fehler bei Förderanträgen ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn. Wer bestellt oder baut, bevor der Bescheid vorliegt, verliert in aller Regel den Anspruch.

Wir klären zuerst die Förderfähigkeit und den zulässigen Zeitpunkt. Erst danach geht die Bestellung raus.

Nach dem Bescheid ist nicht Schluss

Zwischen Bewilligung und Auszahlung liegen Verwendungsnachweis, Belegsammlung und häufig eine Prüfung vor Ort. Fehler an dieser Stelle kosten die Förderung nachträglich.

Wir begleiten das Vorhaben bis zur Auszahlung und über den Zweckbindungszeitraum hinweg.

Der häufigste Fehler passiert vor dem Antrag

Viele Programme verlangen, dass mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung oder nach einer ausdrücklichen Genehmigung begonnen wird. Als Beginn gilt dabei oft schon die verbindliche Bestellung – nicht erst der Spatenstich oder die Lieferung.

Wer die Maschine bestellt und danach den Antrag stellt, verliert die Förderung vollständig. Was im Einzelfall noch geht, lesen Sie im Ratgeber: vorzeitiger Maßnahmenbeginn.

Welche Programme für landwirtschaftliche Betriebe in Frage kommen

Die Förderlandschaft ist auf Bund, Länder und einzelne Institute verteilt, und die Aufrufe laufen zu unterschiedlichen Zeiten. Diese Richtungen prüfen wir für jeden Betrieb:

Förderung: so läuft die Zusammenarbeit

  1. Vorhaben besprechen

    Wir schauen uns an, was Sie vorhaben – Stall, Technik, Lager, Energie oder ein neuer Betriebszweig – und welche Programme dafür überhaupt in Frage kommen.

  2. Förderfähigkeit und Auflagen prüfen

    Bevor geplant wird, klären wir die Anforderungen: bauliche Vorgaben, Mindestinvestitionen, Bindungsfristen und Nachweispflichten.

  3. Antrag vorbereiten

    Wir stellen Unterlagen, Angebote, Nachweise und – wo gefordert – eine Investitionsrechnung zusammen und stimmen sie mit Ihnen ab.

  4. Im Aufrufzeitraum einreichen

    Antragsfenster sind kurz. Wir haben die Unterlagen fertig, bevor der Aufruf startet, und reichen innerhalb der Frist ein.

  5. Umsetzung und Verwendungsnachweis begleiten

    Nach dem Bescheid geht es weiter: Mittelabruf, Belege, Verwendungsnachweis und die Überwachung der Zweckbindung über die gesamte Laufzeit.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, ob es für mein Vorhaben eine Förderung gibt?

Sagen Sie uns, was Sie vorhaben. Wir prüfen die verfügbaren Programme und melden uns mit einer klaren Aussage, auch wenn sie lautet, dass es nichts Passendes gibt.

Können mehrere Förderungen kombiniert werden?

Manchmal ja, oft schließen sich Programme gegenseitig aus. Wir prüfen die Kumulierungsregeln, bevor wir einen Antrag stellen.

Was kostet die Antragstellung?

Das hängt vom Programm und vom Aufwand ab. Sie bekommen vorab ein festes Angebot, damit Sie den Aufwand gegen die Fördersumme abwägen können.

Wie früh sollte ich Sie einbinden?

So früh wie möglich – idealerweise, wenn das Vorhaben eine Idee ist und noch nichts bestellt wurde. Der Zeitpunkt der ersten verbindlichen Bestellung entscheidet bei vielen Programmen über die gesamte Förderfähigkeit.

Arbeiten Sie auf Erfolgsbasis?

Die Antragsbearbeitung rechnen wir nach Aufwand ab, nicht als Prozentsatz der Fördersumme. Im Erstgespräch schätzen wir den Aufwand und sagen Ihnen offen, ob sich der Antrag für Ihr Vorhaben lohnt.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wir prüfen die Begründung und klären, ob ein Widerspruch Aussicht hat oder ein anderes Programm passt. Bei Aufrufverfahren mit Punktesystem lohnt sich oft eine überarbeitete Bewerbung im nächsten Aufruf.

Gibt es Fördermittel auch für Betriebe im Nebenerwerb?

Ja, viele Programme stehen auch Nebenerwerbsbetrieben offen – häufig mit Mindestgrößen, Mindestinvestitionen oder dem Nachweis, dass der Betrieb ordnungsgemäß geführt wird. Manche Programme setzen allerdings den Haupterwerb voraus. Wir prüfen für Ihr Vorhaben, welche Programme in Frage kommen.

Zuschuss, Förderung, Subvention – was ist was?

Im Alltag werden die Begriffe gleich verwendet. Praktisch relevant ist der Unterschied zwischen einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, einem zinsverbilligten Darlehen und einer laufenden Prämie je Fläche oder Tier. Jede Form hat eigene Antrags- und Nachweispflichten, die wir mit Ihnen durchgehen, bevor Sie sich festlegen.

Zum Nachlesen im Ratgeber

Hintergrund, Fristen und typische Fehler zu diesem Thema – von uns aufgeschrieben.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

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