Förderung

Förderung für Landwirte in NRW: welche Programme es gibt

Fördermittel für landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen: Direktzahlungen und Öko-Regelungen, Agrarumweltmaßnahmen, AFP für Stall und Lager, Maschinenförderung, Diversifizierung und Programme der Rentenbank.

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Grünland mit Wassergraben und Kopfweide, typische Landschaft am Niederrhein
Foto: Ries Bosch / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Flächenbezogene Zahlungen laufen jedes Jahr über den Sammelantrag bis 15. Mai.
  • Investitionen wie Stall, Lager oder Maschinen werden über eigene Programme mit Aufrufen und Stichtagen gefördert.
  • Bei Investitionsförderung gilt fast immer: erst Bewilligung, dann Auftrag. Sonst ist die Förderung weg.
  • Viele Programme lassen sich kombinieren, schließen aber eine Doppelförderung derselben Ausgabe aus.

Zwei Arten von Förderung

Für die Praxis hilft eine einfache Unterscheidung. Die eine Gruppe sind Zahlungen je Hektar oder je Tier, die jedes Jahr mit dem Sammelantrag beantragt werden. Die andere Gruppe ist die Investitionsförderung: ein Zuschuss zu einem konkreten Vorhaben, mit eigenem Antrag, Bewilligung und Verwendungsnachweis.

Förderprogramme für landwirtschaftliche Betriebe in NRW (Regelfall)
ProgrammWofürAntrag
Direktzahlungen und Öko-RegelungenEinkommensgrundstützung je Hektar, Zuschläge für Junglandwirte, freiwillige Öko-RegelungenSammelantrag über ELAN bis 15. Mai
Agrarumwelt- und KlimamaßnahmenMehrjährige Verpflichtungen, z. B. Blühstreifen, Zwischenfrüchte, extensives GrünlandGrundantrag bei der Landwirtschaftskammer, Fristen je Maßnahme
Ökologischer LandbauPrämie für Einführung und BeibehaltungÜber die Agrarumweltförderung, mehrjährige Verpflichtung
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)Stall, Lager, bauliche Anlagen mit Tierwohl- oder UmweltwirkungAntrag vor Baubeginn, zu den Aufrufterminen
Maschinen und TechnikEmissionsarme Ausbringung, präzise Pflanzenschutz- und DüngetechnikProgramme mit Aufrufen und begrenzten Mitteln
DiversifizierungDirektvermarktung, Hofladen, Ferien auf dem Hof, DienstleistungenAntrag vor Beginn des Vorhabens
ANK NABO (Bund)Zuschuss von 30 bis 40 % für bodenschonende Technik, Hackroboter und insektenschonende Mähtechnik laut Positivliste, ab 7.500 Euro InvestitionInteressenbekundung im Förderportal der Rentenbank in kurzen Zeitfenstern, danach Losverfahren
RentenbankZinsgünstige Darlehen für Investitionen, teils mit ZuschussÜber die Hausbank

Investitionsförderung: die drei häufigsten Fehler

Bei Zuschüssen für Stall, Lager oder Maschinen scheitern Anträge selten am Vorhaben, sondern am Verfahren.

  • Zu früh bestellt: Ein unterschriebener Kauf- oder Werkvertrag vor der Bewilligung gilt als Maßnahmenbeginn. Mehr dazu im Beitrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
  • Aufruf verpasst: Viele Programme haben feste Antragszeiträume oder schließen, wenn die Mittel vergeben sind.
  • Unvollständige Angebote: Meist werden Vergleichsangebote verlangt, die dem beantragten Vorhaben genau entsprechen.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Die Programme ändern sich mit jeder Förderperiode und oft auch innerhalb eines Jahres. Welche Mittel gerade offen sind, hängt vom Vorhaben, von der Betriebsform und von den Aufrufen ab.

Wir prüfen für Ihr Vorhaben, welche Programme in Frage kommen, stellen den Antrag rechtzeitig und begleiten es bis zum Verwendungsnachweis. Eine Übersicht unserer Förderleistungen finden Sie unter Förderung.

Häufige Fragen

Gibt es Förderung für landwirtschaftliche Maschinen?

Ja, aber nicht für jede Maschine. Gefördert wird vor allem Technik, die Emissionen oder Betriebsmittel spart, etwa bodennahe Gülleausbringung oder präzise Pflanzenschutz- und Düngetechnik. Die Programme haben Aufrufe und begrenzte Mittel. Details auf unserer Seite zur Maschinenförderung.

Bekommen auch Nebenerwerbsbetriebe Fördermittel?

Für Direktzahlungen und viele Agrarumweltmaßnahmen ja. Bei der Investitionsförderung gelten je Programm eigene Voraussetzungen, etwa zur Größe oder zur beruflichen Qualifikation.

Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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