Agrardiesel: So bekommen Sie die Rückvergütung
Wer Anspruch auf die Agrardieselvergütung hat, welche Nachweise das Hauptzollamt verlangt und warum die Antragsfrist eine Ausschlussfrist ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vergütung gibt es nur auf Antrag beim Hauptzollamt, nicht automatisch.
- Begünstigt ist ausschließlich der Diesel, der in land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten verbraucht wurde.
- Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf ist der Anspruch endgültig verloren.
- Wer Lieferscheine laufend erfasst, hat am Ende des Jahres nichts nachzuarbeiten.
Wer die Vergütung beantragen kann
Anspruchsberechtigt sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für Gasöl, das in begünstigten Arbeiten eingesetzt wurde. Dazu zählen die klassischen Feldarbeiten von der Bodenbearbeitung bis zur Ernte sowie Transporte, die unmittelbar zum Betrieb gehören.
Nicht begünstigt sind Fahrten, die keinen landwirtschaftlichen Bezug haben, sowie der Einsatz in gewerblichen Nebenbetrieben. Wer Lohnarbeiten für Dritte ausführt, muss sauber abgrenzen.
Welche Nachweise das Hauptzollamt sehen will
Grundlage sind die Rechnungen und Lieferscheine des Kraftstoffhändlers. Aus ihnen muss sich die bezogene Menge für das Antragsjahr ergeben.
Bei gemischter Nutzung erwartet der Zoll eine nachvollziehbare Aufteilung. Eine grobe Schätzung reicht nicht. Wer Betriebszweige mit unterschiedlichem Status hat, sollte den Verbrauch getrennt erfassen.
- Rechnungen und Lieferscheine des gesamten Antragsjahres
- Angaben zur bewirtschafteten Fläche und zum Betriebszweig
- Bei gemischter Nutzung eine nachvollziehbare Abgrenzung der Mengen
- Bei erstmaliger Antragstellung die Betriebsdaten und die Vollmacht, falls ein Dritter einreicht
Die Frist ist der kritische Punkt
Der Antrag für ein Kalenderjahr ist im Folgejahr zu stellen, in der Regel bis Ende September. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
Das bedeutet: Es gibt keine Nachsicht, keine Wiedereinsetzung und keinen Härtefall. Wer den Termin verpasst, verliert die Vergütung für das gesamte Jahr, unabhängig davon, wie gut die Belege sind.
Genau deshalb gehört dieser Termin in einen schriftlichen Fristenplan und nicht in den Kopf.
Was die Sache im Alltag einfach macht
Der Aufwand entsteht nicht beim Antrag, sondern beim Zusammensuchen der Belege. Wer die Lieferscheine über das Jahr in verschiedenen Ordnern und im Schlepper ablegt, verbringt im Herbst Stunden mit der Suche.
Fotografieren Sie den Lieferschein direkt bei der Anlieferung und legen Sie ihn digital ab. Am Jahresende steht die Menge dann ohne Nacharbeit fest. Genau so richten wir das bei unseren Kunden ein.
Häufige Fragen
Lohnt sich der Antrag auch bei geringem Verbrauch?
Meistens ja, sofern die Belege ohnehin vorliegen. Der Aufwand ist dann gering. Im Erstgespräch rechnen wir Ihnen aus, was für Ihren Betrieb zusammenkommt.
Kann ich für mehrere zurückliegende Jahre gleichzeitig beantragen?
Nur für Jahre, deren Frist noch nicht abgelaufen ist. Abgelaufene Jahre sind endgültig verloren. Wir prüfen, welche Jahre bei Ihnen noch offen sind.
Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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