Düngeverordnung

Rote Gebiete: Was für betroffene Betriebe gilt

Welche zusätzlichen Auflagen in nitratbelasteten Gebieten greifen, wie die Gebietskulissen entstehen und was Betriebe an der Gebietsgrenze beachten müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • In roten Gebieten gelten verschärfte Vorgaben, die bis zur Absenkung des Düngebedarfs reichen.
  • Die Gebietskulissen werden regelmäßig neu abgegrenzt. Betroffenheit kann sich jährlich ändern.
  • Betroffen sind einzelne Schläge, nicht zwangsläufig der ganze Betrieb.
  • Gegen eine fehlerhafte Einstufung kann man vorgehen, muss es aber fristgerecht tun.

Wie ein Gebiet rot wird

Grundlage sind Messstellen im Grundwasser. Überschreiten die Nitratwerte in einem Gebiet bestimmte Schwellen oder zeigen sie einen ungünstigen Trend, wird die Fläche als nitratbelastet ausgewiesen.

Die Abgrenzung nehmen die Länder vor und aktualisieren sie in Abständen. Für den einzelnen Betrieb heißt das: Betroffenheit ist kein Dauerzustand, sondern ein Status, der sich ändern kann.

Welche Auflagen zusätzlich greifen

Die Verschärfungen setzen an mehreren Stellen an. Sie betreffen die Menge, den Zeitpunkt und die Dokumentation.

  • Absenkung des ermittelten Düngebedarfs gegenüber der normalen Berechnung
  • Verlängerte Sperrfristen für die Ausbringung
  • Vorgaben zu Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen
  • Eingeschränkte Möglichkeiten bei der Herbstdüngung
  • Erweiterte Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Der Sonderfall: Flächen an der Gebietsgrenze

Am aufwendigsten sind Betriebe mit Flächen innerhalb und außerhalb der Kulisse. Für sie gelten auf demselben Hof zwei unterschiedliche Regelwerke.

Das lässt sich nur mit einer schlagbezogenen Dokumentation sauber führen. Wer alles über einen Kamm schert, verstößt entweder gegen die strengeren Vorgaben oder verschenkt auf den freien Flächen Düngespielraum.

Bei jeder Neuabgrenzung prüfen wir für unsere Kunden, welche Schläge den Status wechseln, und passen die Bedarfsermittlung an.

Wenn die Einstufung falsch erscheint

Die Ausweisung beruht auf Messstellen, deren Lage und Zustand nicht immer repräsentativ sind. Betriebe können die Einstufung ihrer Flächen überprüfen lassen.

Dafür gelten Fristen, und der Weg führt über die zuständige Behörde. Wer den Zeitpunkt verpasst, lebt ein weiteres Jahr mit dem Status.

Ob sich der Aufwand lohnt, hängt am Flächenanteil. Bei wenigen Hektar selten, bei einem großen Teil der Betriebsfläche fast immer.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, ob meine Flächen betroffen sind?

Die Länder stellen Kartendienste bereit, in denen sich die Kulissen abfragen lassen. Wir gleichen Ihre Schläge automatisch dagegen ab und melden Änderungen.

Gilt die Absenkung für jeden Schlag im roten Gebiet?

Grundsätzlich ja, mit Ausnahmen für bestimmte Kulturen und Situationen. Wir prüfen das je Schlag statt pauschal.

Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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