Düngeverordnung

Düngebedarfsermittlung

Ohne Düngebedarfsermittlung darf nicht gedüngt werden. Sie muss vor der ersten Maßnahme vorliegen, schlag- und kulturbezogen aufgestellt sein und die Vorgaben Ihres Bundeslandes berücksichtigen. Wir erstellen sie für Ihren gesamten Betrieb.

Was wir für Sie übernehmen

  • Erfassung von Kultur, Ertragsniveau und Vorfrucht je Schlag
  • Einarbeitung Ihrer Bodenuntersuchungsergebnisse
  • Anrechnung von Wirtschaftsdüngern und Vorjahreseffekten
  • Berücksichtigung der Vorgaben für rote und eutrophierte Gebiete
  • Erstellung der Unterlage vor Beginn der Düngesaison
  • Archivierung im vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum

Bodenproben richtig einsetzen

Die Bedarfsermittlung ist nur so gut wie die zugrunde liegenden Analysewerte. Veraltete oder fehlende Proben führen zu Ansätzen, die im Zweifel nicht anerkannt werden.

Wir behalten den Beprobungsturnus im Blick und sagen Ihnen rechtzeitig, welche Flächen wieder untersucht werden müssen.

Ertragsniveau realistisch ansetzen

Das anzusetzende Ertragsniveau leitet sich aus dem Durchschnitt der Vorjahre ab. Wer zu hoch ansetzt, riskiert Beanstandungen, wer zu niedrig ansetzt, verschenkt Düngespielraum.

Wir werten Ihre tatsächlichen Erträge aus und dokumentieren, wie der Ansatz zustande kommt. Das hält bei einer Kontrolle stand.

Häufige Fragen

Wann muss die Düngebedarfsermittlung fertig sein?

Sie muss vor der ersten Düngemaßnahme des Jahres vorliegen. Wir planen sie so ein, dass sie rechtzeitig vor Vegetationsbeginn steht.

Gilt sie für das ganze Jahr?

Grundsätzlich ja. Ändern sich Kultur oder Bewirtschaftung wesentlich, ist eine Anpassung nötig. Wir aktualisieren die Unterlage dann für den betroffenen Schlag.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

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