Düngedokumentation
Jede Düngemaßnahme muss zeitnah aufgezeichnet und am Jahresende zusammengefasst werden. Diese Pflicht ist die häufigste Fundstelle bei Kontrollen. Wir führen die Dokumentation laufend mit, damit nichts fehlt.
Was wir für Sie übernehmen
- Erfassung jeder Maßnahme mit Schlag, Datum, Mittel und Menge
- Umrechnung auf Nährstoffmengen je Hektar
- Verknüpfung mit der Schlagkartei, damit nichts doppelt eingegeben wird
- Jährliche Zusammenfassung der aufgebrachten Stickstoff- und Phosphatmengen
- Kontrolle der betrieblichen Obergrenzen
- Revisionssichere Ablage über den Aufbewahrungszeitraum
Erfassen, wo die Arbeit passiert
Aufzeichnungen scheitern selten am Willen, sondern daran, dass sie am Schreibtisch nachgeholt werden müssen. Bis dahin ist die Hälfte vergessen.
Wir richten die Erfassung mobil ein. Der Fahrer meldet die Maßnahme direkt vom Schlepper, die Umrechnung auf Nährstoffe passiert im Hintergrund.
Die Jahreszusammenfassung ist keine Formsache
Am Ende des Düngejahres müssen die aufgebrachten Mengen zusammengeführt und mit den zulässigen Obergrenzen abgeglichen werden. Überschreitungen fallen dabei sofort auf.
Wir erstellen die Zusammenfassung fristgerecht und melden uns, wenn sich im laufenden Jahr eine Überschreitung abzeichnet. Dann lässt sich noch gegensteuern.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Jahreszusammenfassung vorliegen?
Für das abgelaufene Düngejahr ist sie in der Regel bis Ende März zu erstellen. Wir tragen die für Sie geltende Frist in den Fristenplan ein.
Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?
Die Aufzeichnungen sind mehrere Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Bei uns liegen sie digital abgelegt und sind jederzeit abrufbar.
Weitere Leistungen im Bereich Düngeverordnung
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.
Kostenloses Erstgespräch