Düngeverordnung

Meldung Wirtschaftsdünger

Wer Wirtschaftsdünger abgibt, aufnimmt oder befördert, ist meldepflichtig. Die Meldung läuft über die Nährstoffmeldeprogramme der Länder und hat feste Fristen. Wir übernehmen die Erfassung und die Meldung für Sie.

Was wir für Sie übernehmen

  • Erfassung aller Abgaben und Aufnahmen im Wirtschaftsjahr
  • Ermittlung der Nährstoffgehalte der abgegebenen Mengen
  • Abgleich mit den Lieferscheinen der Transporteure
  • Meldung über das Nährstoffmeldeprogramm Ihres Bundeslandes
  • Fristenüberwachung für die jährliche Meldung
  • Dokumentation der Meldebestätigungen für Ihre Unterlagen

Lieferscheine sind die Basis

Jede Bewegung von Wirtschaftsdünger muss belegt sein. Fehlen Lieferscheine oder weichen sie von der Meldung ab, entsteht bei der Prüfung sofort Klärungsbedarf.

Wir sammeln die Belege laufend ein und gleichen sie gegen Ihre Aufzeichnungen ab, statt am Meldetermin zu suchen.

Abgeber und Aufnehmer müssen zusammenpassen

Die Meldungen beider Seiten laufen im selben System zusammen. Weichen die gemeldeten Mengen voneinander ab, fällt das auf.

Wir stimmen die Angaben vor der Meldung mit dem jeweiligen Partnerbetrieb ab, damit die Zahlen übereinstimmen.

Häufige Fragen

Bin ich auch bei kleinen Mengen meldepflichtig?

Die Meldepflicht greift ab bestimmten Mengenschwellen, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. Wir prüfen für Ihren Betrieb, ob und ab wann Sie melden müssen.

Was ist mit Gärresten aus der Biogasanlage?

Gärreste zählen zu den Wirtschaftsdüngern und unterliegen denselben Melde- und Dokumentationspflichten. Wir erfassen sie mit.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

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