Dieselrückvergütung
Die Agrardieselvergütung ist für viele Betriebe eine der wichtigsten Rückerstattungen im Jahr. Der Antrag geht ans Hauptzollamt und verlangt saubere Nachweise über den betrieblichen Verbrauch. Wir stellen ihn für Sie.
Was wir für Sie übernehmen
- Ermittlung der vergütungsfähigen Dieselmenge aus Ihren Lieferscheinen und Rechnungen
- Abgrenzung betrieblich genutzter Mengen von nicht begünstigten Verwendungen
- Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise
- Ausfüllen und Einreichen des Antrags beim zuständigen Hauptzollamt
- Fristenüberwachung, damit die Antragsfrist nicht verstreicht
- Prüfung des Bescheids und Klärung von Rückfragen des Zolls
Der Verbrauch muss belegbar sein
Das Hauptzollamt erwartet nachvollziehbare Belege über die eingesetzte Menge. Wer die Lieferscheine über das Jahr verstreut in Ordnern ablegt, sucht im Herbst lange.
Wir richten eine laufende Erfassung ein. Sie fotografieren den Lieferschein bei der Anlieferung, den Rest übernehmen wir. Am Ende des Wirtschaftsjahres steht die Menge fest.
Fristen im Blick behalten
Der Antrag für ein Kalenderjahr muss im Folgejahr gestellt werden. Wird die Frist versäumt, ist die Vergütung endgültig verloren. Eine Nachholung gibt es nicht.
Bei uns steht die Frist im Fristenplan, sobald das Wirtschaftsjahr beginnt. Sie müssen sich den Termin nicht merken.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag für ein Kalenderjahr ist in der Regel bis zum 30. September des Folgejahres zu stellen. Die für Ihr Antragsjahr geltende Frist prüfen wir und nehmen sie in Ihren Fristenplan auf.
Lohnt sich der Antrag auch bei kleinem Verbrauch?
Meistens ja. Der Aufwand ist überschaubar, wenn die Belege ohnehin laufend erfasst werden. Im Erstgespräch rechnen wir Ihnen aus, was für Ihren Betrieb zusammenkommt.
Weitere Leistungen im Bereich Anträge
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Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.
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