Anträge

Sonstige Anträge

Nicht jeder Antrag passt in eine Schublade. Zwischen Bauantrag, Genehmigung und Meldung an eine Behörde fällt auf jedem Betrieb Papier an, das niemand gern bearbeitet. Wir nehmen es Ihnen ab.

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Luftbild von Ackerschlägen mit Strohballen und frisch bestellten Flächen
Foto: Bernd Dittrich / Unsplash

Leistungsumfang: Sonstige Anträge

  • Anträge auf Betriebsnummern und Registrierungen
  • Meldungen an Berufsgenossenschaft, Tierseuchenkasse und Veterinäramt
  • Vorbereitung und Begleitung von Bau- und Genehmigungsanträgen
  • Anträge auf Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen
  • Schriftverkehr mit Ämtern, Kammern und Verbänden
  • Widersprüche und Stellungnahmen zu Bescheiden

Ein Ansprechpartner für den ganzen Schriftverkehr

Viele Betriebe verlieren Zeit damit, für jedes Anliegen die richtige Stelle zu suchen. Wir kennen die Zuständigkeiten und wissen, in welcher Form eine Behörde etwas erwartet.

Sie leiten uns das Schreiben weiter, wir kümmern uns um die Antwort. Bei Bedarf sprechen wir direkt mit der Behörde.

Auch wenn es eilt

Fristgebundene Schreiben landen oft erst kurz vor Ablauf auf dem Schreibtisch. Wir reagieren kurzfristig und sorgen dafür, dass zumindest die Frist gewahrt bleibt.

Wo eine Fristverlängerung möglich ist, beantragen wir sie, damit die Sache in Ruhe bearbeitet werden kann.

Was bei uns typischerweise landet

Der größte Teil dieser Vorgänge ist einzeln betrachtet klein, in Summe kostet er trotzdem Abende am Schreibtisch. Weil wir die Betriebsdaten ohnehin vorliegen haben, ist der Aufwand bei uns deutlich geringer als beim Betrieb selbst.

Häufige Anliegen:

  • Betriebsnummern, Registrierungen und Stammdatenänderungen
  • Meldungen an Berufsgenossenschaft, Tierseuchenkasse und Veterinäramt
  • Bau- und Genehmigungsanträge inklusive Vorabstimmung
  • Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen
  • Widersprüche und Stellungnahmen zu Bescheiden
  • Schriftverkehr mit Kammer, Amt und Verband

Fristgebundene Schreiben

Behördenpost hat fast immer eine Frist, und sie läuft ab Zustellung, nicht ab dem Tag, an dem der Umschlag geöffnet wird. Ein Schreiben, das drei Wochen im Stapel liegt, ist der häufigste Grund für vermeidbare Nachteile.

Leiten Sie uns Post im Zweifel sofort weiter. Wir sichten sie am selben oder nächsten Arbeitstag und sagen Ihnen, ob etwas zu tun ist.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Anliegen schildern

    Sie leiten uns das Schreiben oder das Anliegen weiter – per Mail, WhatsApp oder Foto. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und bis wann.

  2. Zuständigkeit und Frist klären

    Wir ermitteln die zuständige Stelle, die erwartete Form und die Frist. Wo eine Fristverlängerung möglich ist, beantragen wir sie sofort.

  3. Unterlagen zusammenstellen

    Nachweise, Betriebsdaten und Anlagen holen wir aus den Unterlagen, die wir ohnehin für Sie führen.

  4. Einreichen und nachhalten

    Wir reichen ein, dokumentieren den Versand und bleiben an der Sache, bis eine Antwort vorliegt.

Häufige Fragen

Übernehmen Sie auch einzelne Vorgänge ohne laufenden Vertrag?

Ja. Einzelne Anträge bearbeiten wir auch ohne dauerhafte Zusammenarbeit. Sprechen Sie uns einfach mit Ihrem konkreten Anliegen an.

Beraten Sie auch rechtlich?

Wir übernehmen die Bearbeitung und den Schriftverkehr. Für Rechtsberatung im engeren Sinne arbeiten wir mit Fachanwälten zusammen und stellen den Kontakt her.

Wie schnell reagieren Sie auf ein fristgebundenes Schreiben?

Wir sichten eingehende Post am selben oder nächsten Arbeitstag und melden uns, wenn eine Frist kurz ist. Wo es eng wird, wahren wir zuerst die Frist und arbeiten die Sache danach in Ruhe aus.

Können Sie auch Vorgänge übernehmen, die schon schiefgelaufen sind?

Ja. Wir sichten den Stand, prüfen, welche Rechtsbehelfe noch offen sind, und bringen den Vorgang wieder in geordnete Bahnen. Je früher Sie uns einbinden, desto mehr Möglichkeiten bleiben.

Wie melde ich einen landwirtschaftlichen Betrieb an?

Eine Betriebsgründung oder -übernahme zieht mehrere Meldungen nach sich: Betriebsnummer bei der zuständigen Landesstelle, Registrierung in der Tierdatenbank bei Tierhaltung, Anmeldung bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG), bei der Tierseuchenkasse und beim Finanzamt. Wir stellen die Liste für Ihren Fall zusammen und erledigen die Meldungen in der richtigen Reihenfolge.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

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