Fristen

Tierhalter im Januar: Stichtagsmeldungen und ihre Fristen

Bestand zum 1. Januar an HIT bis 15. Januar, Tierseuchenkasse je nach Land bis 20. oder 31. Januar, Antibiotika-Meldung bis 14. Januar 2027. Die Januar-Fristen für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter.

Veröffentlicht am

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter melden ihren Bestand vom 1. Januar bis 15. Januar an die HIT-Datenbank.
  • Die Tierseuchenkasse will den Bestand ebenfalls, mit eigenen Fristen je Bundesland.
  • Die Antibiotika-Mitteilung für das zweite Halbjahr 2026 ist bis 14. Januar 2027 fällig. Ab 2027 wird nur noch jährlich gemeldet.
  • Zu- und Abgänge von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sind laufend binnen sieben Tagen zu melden.

Die Januar-Fristen im Überblick

Der Jahresanfang bündelt mehrere Meldungen, die alle auf denselben Stichtag zugreifen. Wer am 1. Januar zählt und die Zahlen einmal sauber festhält, erledigt alles in einem Zug.

MeldungFristGrundlage
Stichtagsmeldung Schweine an HIT (Bestand 1. Januar)bis 15. Januar§ 26 Abs. 3 ViehVerkV
Stichtagsmeldung Schafe und Ziegen an HIT (Bestand 1. Januar)bis 15. Januar§ 26 Abs. 3 ViehVerkV
Antibiotika-Mitteilung für das 2. Halbjahr 2026bis 14. Januar 2027TAMG
Tierseuchenkasse Bayern (Stichtag 1. Januar)bis 20. JanuarBayAGTierGesG, Beitragssatzung
Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen (Stichtag 1. Januar)bis 31. JanuarLandesrecht NRW
Tierseuchenkasse Niedersachsenbinnen 2 Wochen nach dem Stichtag der SatzungBeitragssatzung

HIT: Stichtag und laufende Meldungen

Schweinehalter melden den Bestand vom 1. Januar getrennt nach Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg und Ferkeln bis 30 kg. Schaf- und Ziegenhalter melden nach Altersgruppen. Die Meldung läuft über die HIT-Datenbank oder den Landeskontrollverband.

Rinder haben keine Stichtagsmeldung, weil jedes Tier einzeln erfasst ist. Geburten, Zugänge, Abgänge und Verendungen sind binnen sieben Tagen zu melden. Für Schweine, Schafe und Ziegen gilt dieselbe Sieben-Tage-Frist für Zugänge und seit August 2023 auch für Abgänge.

Tierseuchenkasse: jedes Land mit eigenen Regeln

Die Tierseuchenkassen sind Landessache, Stichtag und Frist stehen in der jeweiligen Beitragssatzung. Die wichtigsten Unterschiede:

  • Bayern: Stichtag 1. Januar, Meldung bis 20. Januar. Ohne Meldung wird der Beitrag nach 120 % des Vorjahresbestands berechnet.
  • Nordrhein-Westfalen: Stichtag 1. Januar, Meldung bis 31. Januar für Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen. Rinder übernimmt die Kasse aus HIT.
  • Niedersachsen: Der Stichtag wird jährlich in der Satzung festgelegt, für 2026 war es der 3. Januar. Gemeldet wird binnen zwei Wochen.
  • Baden-Württemberg: Stichtag 1. Januar, die Meldebögen kommen Mitte Dezember. Für Bienen gilt seit 2026 der 1. Mai.

Der 31. Januar 2027 ist ein Sonntag. Wer in NRW meldet, sollte die Meldung in der Woche davor abschließen.

Antibiotika-Meldung: Was sich 2026 und 2027 ändert

Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zum 1. Januar 2026 sind weitere Tierarten in die Meldepflicht gekommen, darunter Pferde, Schafe, Ziegen, Enten, Gänse, Kaninchen und bestimmte Fischarten.

Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit werden die Daten für 2026 noch nach Halbjahren zugeordnet, die Meldung ist bis 14. Januar 2027 fällig. Ab 2027 wird für alle Tierarten nur noch einmal im Jahr gemeldet.

Ausblick: Haltungskennzeichnung für Schweine

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch soll nach der letzten Verschiebung ab 1. Januar 2027 gelten. Schweinehalter müssen ihre Haltungsform vorher der zuständigen Landesbehörde mitteilen und Änderungen nachmelden. Eine weitere Reform des Gesetzes ist im Verfahren, der Starttermin kann sich daher noch ändern.

Häufige Fragen

Müssen Rinderhalter eine Stichtagsmeldung abgeben?

An HIT nicht, dort ist jedes Rind einzeln erfasst. Die Tierseuchenkasse in Nordrhein-Westfalen übernimmt den Rinderbestand aus HIT, in anderen Ländern kann eine eigene Angabe nötig sein.

Was passiert, wenn ich die Meldung an die Tierseuchenkasse vergesse?

In Bayern wird der Beitrag dann nach 120 % des Vorjahresbestands veranlagt. Ohne gemeldeten Bestand kann im Seuchenfall außerdem die Entschädigung gefährdet sein.

Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Dabei unterstützen wir Sie

Sie möchten das nicht selbst übernehmen? Diese Leistungen passen zum Thema.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

Kostenloses Erstgespräch
Jetzt Kontakt aufnehmen