Sammelantrag 2027: Frist, Nachfrist und Änderungen
Der GAP-Sammelantrag 2027 (Agrarantrag, Mehrfachantrag, Gemeinsamer Antrag) ist bis 15. Mai fällig, 2027 ist das ein Samstag. Was bis 31. Mai und bis 30. September noch geht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Sammelantrag muss bis zum 15. Mai bei der Behörde sein (§ 6 Abs. 1 GAPInVeKoSG).
- 2027 fällt der 15. Mai auf einen Samstag. Die Frist verschiebt sich trotzdem nicht auf den Montag.
- Bis 31. Mai wird ein verspäteter Antrag noch angenommen, die Direktzahlungen sinken aber um 1 % je Kalendertag. Danach wird er abgelehnt.
- Bis 30. September lassen sich Angaben ändern oder Flächen zurücknehmen, etwa nach Hinweisen aus dem Flächenmonitoring.
Die Termine rund um den Sammelantrag 2027
Der Sammelantrag bündelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und je nach Land weitere flächenbezogene Maßnahmen. Für ihn gelten vier Termine, die man kennen sollte:
| Termin | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Sa., 15. Mai 2027 | Antragsfrist für den Sammelantrag | § 6 Abs. 1 GAPInVeKoSG |
| 16. bis 31. Mai 2027 | Verspätete Einreichung möglich, Kürzung der Direktzahlungen um 1 % je Kalendertag | § 46 GAPInVeKoSV |
| ab 1. Juni 2027 | Verspäteter Antrag wird abgelehnt | § 46 GAPInVeKoSV |
| bis 30. September 2027 | Änderung oder vollständige bzw. teilweise Rücknahme des Antrags | § 22 Abs. 1 GAPInVeKoSV |
Warum der 15. Mai 2027 besonders ist
Im allgemeinen Verwaltungsrecht rutscht eine Frist, die auf ein Wochenende fällt, auf den nächsten Werktag. Beim Sammelantrag nicht: Nach § 6 Abs. 2 GAPInVeKoSG endet die Frist an dem genannten Tag, auch wenn das ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist.
Für 2027 heißt das: Der Antrag muss am Samstag, 15. Mai 2027, eingegangen sein. Online geht das auch am Wochenende, aber Rückfragen an das Amt, eine fehlende Unterschrift oder ein Problem mit den Zugangsdaten lassen sich dann nicht mehr klären. Planen Sie die Einreichung spätestens für Freitag, den 14. Mai, besser für die Woche davor.
Wie der Antrag in Ihrem Bundesland heißt
Bundesrechtlich heißt er Sammelantrag. In den Ländern läuft er unter eigenen Namen und über eigene Portale, an der Frist ändert das nichts:
- Bayern: Mehrfachantrag über iBALIS
- Baden-Württemberg: Gemeinsamer Antrag über FIONA
- Hessen: Gemeinsamer Antrag
- Nordrhein-Westfalen: Antrag auf Agrarförderung (Sammelantrag) über ELAN
- Niedersachsen und Bremen: Sammelantrag über ANDI
Die Portale öffnen je nach Land zwischen Februar und April. In Bayern war iBALIS 2026 ab Mitte März freigeschaltet, Flächenänderungen sollten dort möglichst bis Ende Februar beim AELF gemeldet sein.
Nach dem 15. Mai: Was noch geht und was nicht
Wer die Frist reißt, kann den Antrag bis zum 31. Mai noch einreichen. Die berechneten Direktzahlungen werden dann um 1 % für jeden Kalendertag der Verspätung gekürzt. Ein Antrag, der nach dem 31. Mai eingeht, wird abgelehnt (§ 46 GAPInVeKoSV). Die alte Regel aus der Förderperiode bis 2022, nach der je Arbeitstag gekürzt wurde, gilt nicht mehr.
Nicht alles lässt sich nachholen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist etwa darauf hin, dass gekoppelte Zahlungen für Mutterkühe, Schafe und Ziegen sowie Agrarumweltmaßnahmen nur bis zum 15. Mai beantragt werden können. Wer rechtzeitig einen gültigen Antrag gestellt hat, kann dort bis 31. Mai noch neue Schläge ohne Kürzung nachtragen. Welche Maßnahmen in Ihrem Land eine Nachfrist haben, prüfen wir im Einzelfall.
Bis 30. September: Korrekturen nach dem Flächenmonitoring
Seit der GAP 2023 prüfen die Länder die Angaben laufend per Satellit. Fällt dabei eine Abweichung auf, etwa eine andere Kultur als beantragt oder eine nicht erkennbare Mahd, meldet sich die Behörde.
Bis zum 30. September des Antragsjahres kann der Antrag geändert oder ganz bzw. teilweise zurückgenommen werden (§ 22 Abs. 1 GAPInVeKoSV). Wer Hinweise aus dem Monitoring liegen lässt, verliert diese Korrekturmöglichkeit.
Was im Winter vorbereitet sein sollte
Der Sammelantrag wird im Mai eingereicht, aber im Winter entschieden. Diese Punkte gehören vor die Portalöffnung:
- Pachtwechsel, Zu- und Abgänge von Flächen erfassen und dem Amt melden
- Anbauplanung und Fruchtwechsel mit den Konditionalitätsregeln abgleichen
- Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen durchrechnen, bevor sie gewählt werden
- Zugangsdaten zum Antragsportal prüfen, gerade nach einem Hofübergang oder Personalwechsel
Häufige Fragen
Verschiebt sich die Frist, wenn der 15. Mai auf ein Wochenende fällt?
Nein. Nach § 6 Abs. 2 GAPInVeKoSG endet die Frist auch an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag. 2027 ist der letzte Tag Samstag, der 15. Mai.
Wie hoch ist die Kürzung, wenn der Sammelantrag zu spät kommt?
Die Direktzahlungen werden um 1 % je Kalendertag Verspätung gekürzt. Nach dem 31. Mai wird der Antrag nicht mehr angenommen.
Bis wann kann ich den Sammelantrag noch ändern?
Änderungen und Rücknahmen sind bis zum 30. September des Antragsjahres möglich. Neue Schläge sollten so früh wie möglich, spätestens bis 31. Mai nachgetragen werden.
Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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