Strohhaltung
Wer Tiere auf Stroh hält, kann dafür eine Förderung erhalten. Die Programme verlangen genau dokumentierte Haltungsbedingungen und laufende Nachweise. Wir prüfen die Voraussetzungen und führen die Dokumentation für Sie.
Was wir für Sie übernehmen
- Prüfung, welches Programm zu Ihrem Haltungsverfahren passt
- Erfassung der Stallmaße, Buchtenflächen und Tierplatzzahlen
- Aufbau der laufenden Einstreu- und Haltungsdokumentation
- Erstellung und Einreichung des Antrags bei der Bewilligungsstelle
- Überwachung der Verpflichtungszeiträume über die gesamte Laufzeit
- Vorbereitung auf Kontrollen und Nachweisanforderungen
Die Dokumentation entscheidet
Bei tierwohlbezogenen Programmen wird nicht nur der Antrag geprüft, sondern die laufende Einhaltung. Fehlt der Nachweis über die eingestreuten Mengen oder über Belegdichten, droht die Rückforderung.
Wir richten eine einfache Erfassung ein, die sich im Stallalltag durchhalten lässt. Kurze Einträge statt langer Protokolle.
Verpflichtungszeiträume im Blick
Förderprogramme für Haltungsverfahren laufen meist über mehrere Jahre. Wer mitten in der Laufzeit umbaut oder den Tierbestand ändert, riskiert die Förderung.
Wir hinterlegen die Verpflichtungen im Fristenplan und melden uns, bevor betriebliche Änderungen zum Problem werden.
Häufige Fragen
Für welche Tierarten kommt die Förderung in Frage?
Programme zur Strohhaltung gibt es vor allem in der Schweine- und Rinderhaltung. Welches Programm in Ihrem Bundesland offensteht, prüfen wir für Ihren konkreten Bestand.
Was passiert, wenn ich den Bestand während der Laufzeit reduziere?
Änderungen sind meldepflichtig und können die Förderhöhe beeinflussen. Sprechen Sie vorher mit uns, dann lässt sich fast immer eine saubere Lösung finden.
Weitere Leistungen im Bereich Anträge
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.
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