Fristen

TAM-Datenbank: Was Tierhalter bis 14. Januar melden müssen

Für das zweite Halbjahr müssen Tierhalter bis 14. Januar Nullmeldung oder Bestandsdaten in die HI-Tier-Datenbank eintragen. Wer betroffen ist, was gemeldet wird und welche Fristen danach folgen.

Veröffentlicht am

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer mitteilungspflichtige Nutzungsarten über der Bestandsuntergrenze hält, meldet für das zweite Halbjahr bis 14. Januar, für das erste bis 14. Juli.
  • Ohne Antibiotika-Behandlung reicht eine Nullmeldung. Nach einer Behandlung meldet der Tierhalter Anfangsbestand, Zugänge und Abgänge mit Datum.
  • Die Antibiotika-Anwendungen selbst trägt seit 2023 der Tierarzt ein, nicht mehr der Tierhalter.
  • Bestandsdaten aus der Rinder- oder Schweinedatenbank werden nicht automatisch übernommen, sie müssen aktiv übertragen werden.

Wer melden muss

Die Pflicht nach §§ 54 bis 61 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt für berufs- oder gewerbsmäßige Tierhalter, wenn sie im Durchschnitt eines Halbjahres mehr Tiere einer Nutzungsart halten als die Bestandsuntergrenze. Gezählt wird je Registriernummer (Betriebsnummer nach Viehverkehrsverordnung), jede Nutzungsart für sich.

NutzungsartMitteilungspflicht ab mehr als
Milchkühe ab der ersten Abkalbung25 Tieren
zugekaufte Kälber bis 12 Monate25 Tieren
Aufzuchtferkel bis 30 kg250 Tieren
Mastschweine über 30 kg250 Tieren
Zuchtsauen und Eber (dann auch Saugferkel)85 Tieren
Masthühner10.000 Tieren
Legehennen4.000 Tieren
Junghennen bis zur Aufstallung1.000 Tieren
Mastputen1.000 Tieren

Mastkälber und Mastrinder fallen seit dem ersten Halbjahr 2023 nicht mehr unter das Antibiotikaminimierungskonzept. Eine neu aufgenommene mitteilungspflichtige Haltung muss spätestens 14 Tage nach Beginn in HI-Tier angezeigt werden.

Was bis 14. Januar gemeldet wird

  • Keine Antibiotika im Halbjahr: eine Nullmeldung je Nutzungsart.
  • Antibiotika eingesetzt: Tierzahl zu Beginn des Halbjahres, Zugänge mit Datum und Abgänge mit Datum, auch verendete und getötete Tiere.

Die Meldung geht nur elektronisch über hi-tier.de mit Betriebsnummer und PIN. Die Daten aus der Rinder- oder Schweinedatenbank müssen über die Maske „Vorschlag/Übernahme Tierbestand“ aktiv übertragen werden. Wer das vergisst, bekommt eine falsche Therapiehäufigkeit.

Die Eintragung darf ein Dritter übernehmen, etwa ein Büroservice. Er wird in HI-Tier benannt. Verantwortlich für eine vollständige und fristgerechte Meldung bleibt aber der Tierhalter.

Die Fristen nach der Meldung

TerminWas passiert
14. JanuarMeldung für das zweite Halbjahr
1. FebruarBehörde teilt die betriebliche Therapiehäufigkeit mit
15. FebruarBVL veröffentlicht die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2
1. MärzTierhalter vergleicht seine Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen
1. AprilMaßnahmenplan, wenn Kennzahl 2 überschritten ist
14. JuliMeldung für das erste Halbjahr, danach dieselben Schritte bis 1. Oktober

Kennzahl 1 ist der Median, Kennzahl 2 das dritte Quartil aller Betriebe einer Nutzungsart. Wer über Kennzahl 2 liegt, muss zusammen mit dem Tierarzt einen Plan zur Reduzierung erstellen.

Typische Fehler

  • Nullmeldung vergessen, weil im Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden
  • Bestand nicht aus der Rinder- oder Schweinedatenbank übernommen
  • Plausibilitätsmeldungen in HI-Tier nicht korrigiert
  • Nutzungsart in HI-Tier nicht beendet, obwohl die Haltung aufgegeben wurde

Rund um den Jahreswechsel fallen mehrere Meldungen zusammen, etwa auch die Stichtagsmeldung des Tierbestands. Wer die TAM-Meldung schon vor Weihnachten vorbereitet, hat im Januar weniger Druck.

Häufige Fragen

Muss ich auch melden, wenn ich keine Antibiotika eingesetzt habe?

Ja, wenn Sie über der Bestandsuntergrenze liegen. Dann ist eine Nullmeldung für die Nutzungsart fällig, bis 14. Januar für das zweite und bis 14. Juli für das erste Halbjahr.

Trage ich die Antibiotika-Behandlungen selbst ein?

Nein. Seit dem ersten Halbjahr 2023 meldet der Tierarzt die Anwendungen. Der Tierhalter meldet die Nutzungsart, die Nullmeldung oder die Bestandsdaten.

Ich finde die TAM-Datenbank in HI-Tier nicht. Woran liegt das?

Meist fehlt der passende Betriebstyp zur Registriernummer. In NRW trägt ihn die Tierseuchenkasse ein, die auch Betriebsnummer und PIN vergibt.

Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Dabei unterstützen wir Sie

Sie möchten das nicht selbst übernehmen? Diese Leistungen passen zum Thema.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

Kostenloses Erstgespräch
Jetzt Kontakt aufnehmen