Diversifizierung
Ein zweites Standbein macht den Betrieb unabhängiger von Erzeugerpreisen. Für den Aufbau von Direktvermarktung, Gastronomie oder Ferienangeboten gibt es eigene Förderprogramme. Wir bringen Idee und Programm zusammen.
Was wir für Sie übernehmen
- Einordnung Ihres Vorhabens in die passenden Programme
- Erstellung des geforderten Konzepts und der Kalkulation
- Prüfung baurechtlicher und hygienerechtlicher Anforderungen
- Antragstellung innerhalb des Aufrufzeitraums
- Abstimmung mit Kommune, Kammer und Bewilligungsstelle
- Verwendungsnachweis und Begleitung in der Anlaufphase
Das Konzept ist der Antrag
Anders als bei Technikförderungen entscheidet hier die Qualität des Konzepts. Wer nur eine Investitionsliste einreicht, kommt nicht durch.
Wir erarbeiten mit Ihnen Zielgruppe, Angebot und Kalkulation und bringen das in eine Form, die die Bewilligungsstelle überzeugt.
Nebenbetrieb heißt neue Pflichten
Mit dem Hofladen kommen Lebensmittelrecht und Kennzeichnungspflichten, mit der Ferienwohnung Melde- und Steuerfragen. Das wird gern unterschätzt.
Wir zeigen die Pflichten vorher auf und richten die nötige Dokumentation gleich mit ein.
Häufige Fragen
Muss das Vorhaben auf dem Hof stattfinden?
Meist ja, ein Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb wird gefordert. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je Programm.
Wird auch die laufende Vermarktung gefördert?
Gefördert werden überwiegend Investitionen und die Konzeptphase. Für Marketing gibt es teils eigene Bausteine, die wir mit prüfen.
Weitere Leistungen im Bereich Förderung
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.
Kostenloses Erstgespräch