Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP, häufig auch Agrarinvestitionsförderprogramm geschrieben) ist das wichtigste Programm für bauliche Investitionen in der Landwirtschaft. Die Anforderungen sind hoch, der Antrag umfangreich und die Aufrufzeiträume kurz. Wir übernehmen das Verfahren.
Leistungsumfang: Agrarinvestitionsförderungsprogramm
- Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und Prosperitätsgrenzen
- Zusammenstellung der baulichen und betriebswirtschaftlichen Unterlagen
- Nachweis der besonderen Anforderungen an Tierwohl und Emissionen
- Erstellung des Antrags innerhalb des Aufrufzeitraums
- Abstimmung mit Planer, Bauamt und Bewilligungsstelle
- Verwendungsnachweis, Auszahlungsantrag und Zweckbindung
Die Anforderungen kommen vor dem Bauplan
Förderfähige Ställe müssen bestimmte Vorgaben an Platzangebot, Strukturierung und Emissionsminderung erfüllen. Wer erst plant und dann die Förderung prüft, muss oft umplanen.
Wir bringen die Förderanforderungen früh in die Planung ein und stimmen uns direkt mit Ihrem Planer ab.
Aufrufzeiträume sind kurz
Anträge sind nur innerhalb festgelegter Zeitfenster möglich. Wer den Aufruf verpasst, wartet auf die nächste Runde und verschiebt das Vorhaben um Monate.
Wir beobachten die Aufrufe und bereiten die Unterlagen so vor, dass der Antrag am ersten Tag des Zeitfensters stehen kann.
Die Anforderungen bestimmen den Bauplan
Geförderte Stallbauten müssen Vorgaben erfüllen, die über das Baurecht hinausgehen – etwa zu Platzangebot, Strukturierung, Außenklima oder Emissionen. Wer erst plant und dann die Förderfähigkeit prüft, plant in aller Regel zweimal.
Wir holen die Anforderungen deshalb zu Beginn auf den Tisch und begleiten die Abstimmung mit Planer und Behörde. Das kostet am Anfang eine Woche und spart später Monate.
Was nach der Bewilligung zu tun bleibt
Mit dem Bescheid beginnt die eigentliche Verwaltungsarbeit: Auszahlungen müssen beantragt, Belege eingereicht, Fristen eingehalten und am Ende ein Verwendungsnachweis erbracht werden.
Dazu kommt die Zweckbindung: Die geförderte Anlage muss über einen festgelegten Zeitraum im Betrieb und im geförderten Zweck bleiben. Wir hinterlegen die Bindungsfrist im Fristenplan, damit ein späterer Verkauf oder eine Umnutzung nicht unbemerkt zur Rückforderung führt.
So läuft die Zusammenarbeit ab
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Vorhaben und Förderfähigkeit klären
Wir prüfen, ob Ihr Bauvorhaben die baulichen und tierwohlbezogenen Anforderungen des Programms erfüllt – bevor ein Planer beauftragt wird.
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Planung auf die Anforderungen ausrichten
Wir bringen die Programmvorgaben in die Planungsgespräche ein, damit nicht nachträglich umgeplant werden muss.
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Unterlagen und Investitionsrechnung erstellen
Baubeschreibung, Kostenaufstellung, Nachweise und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stellen wir antragsfertig zusammen.
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Im Aufruf einreichen
Der Antrag geht innerhalb des Aufrufzeitraums raus, vollständig – unvollständige Anträge fallen in Auswahlverfahren zuerst durch.
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Bau, Mittelabruf und Nachweis begleiten
Wir behalten Auszahlungsanträge, Belege und Fristen im Blick und erstellen den Verwendungsnachweis.
Häufige Fragen
Ab welcher Investitionshöhe lohnt sich der Antrag?
Die Programme sehen Mindestinvestitionssummen vor, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. Wir prüfen die für Sie geltende Grenze im Erstgespräch.
Wie lange bin ich nach der Förderung gebunden?
Es gilt ein mehrjähriger Zweckbindungszeitraum, in dem das Objekt zweckentsprechend genutzt werden muss. Wir tragen das Ende der Bindung in Ihren Fristenplan ein.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
In der Regel Baupläne und Baubeschreibung, eine Kostenaufstellung mit Angeboten, Nachweise zur Betriebsstruktur und je nach Land eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Wir stellen Ihnen eine konkrete Liste für Ihr Vorhaben zusammen.
Kann ich während der Bauphase noch Änderungen vornehmen?
Änderungen sind möglich, müssen aber vor der Umsetzung angezeigt und je nach Umfang genehmigt werden. Melden Sie uns Abweichungen, sobald sie sich abzeichnen – nachträglich wird es schwierig.
Zum Nachlesen im Ratgeber
Hintergrund, Fristen und typische Fehler zu diesem Thema – von uns aufgeschrieben.
Weitere Leistungen im Bereich Förderung
Der Bereich Förderung umfasst noch diese Leistungen.
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Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.
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