Fristen

Umsatzsteuer-Pauschalierung: Satz, Grenze und Frist für den Wechsel

Durchschnittssatz nach § 24 UStG 2026 weiter 7,8 %, Umsatzgrenze 600.000 Euro, Wechsel zur Regelbesteuerung bis 10. Januar mit fünf Jahren Bindung. Was Landwirte vor dem Jahreswechsel prüfen sollten.

Veröffentlicht am

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Durchschnittssatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse liegt seit 2025 bei 7,8 % und bleibt 2026 unverändert.
  • Pauschalieren darf nur, wer im Vorjahr nicht mehr als 600.000 Euro Gesamtumsatz hatte.
  • Der Wechsel zur Regelbesteuerung muss bis zum 10. Januar erklärt werden und wirkt dann schon für das abgelaufene Jahr.
  • An den Wechsel ist der Betrieb mindestens fünf Jahre gebunden.

Die Eckdaten 2026

PunktStand 2026Grundlage
Durchschnittssatz landwirtschaftliche Erzeugnisse7,8 % (Vorsteuer pauschal in gleicher Höhe)§ 24 Abs. 1 UStG
Durchschnittssatz forstwirtschaftliche Erzeugnisse5,5 %§ 24 Abs. 1 UStG
UmsatzgrenzeGesamtumsatz im Vorjahr höchstens 600.000 Euro§ 24 Abs. 1 UStG
Wechsel zur RegelbesteuerungErklärung bis zum 10. Januar§ 24 Abs. 4 UStG
Bindungmindestens 5 Kalenderjahre§ 24 Abs. 4 UStG

Der Satz wird jährlich überprüft und kann zum 1. Januar per Verordnung angepasst werden. Für 2027 lag im Oktober 2026 noch keine Änderung vor.

Die Frist am 10. Januar

Wer von der Pauschalierung zur Regelbesteuerung wechseln will, erklärt das dem Finanzamt spätestens bis zum 10. Tag eines Kalenderjahres. Die Erklärung wirkt dann vom Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres an: Eine Erklärung bis 10. Januar 2027 stellt den Betrieb schon für 2026 auf Regelbesteuerung um.

Der 10. Januar 2027 ist ein Sonntag. Verlassen Sie sich nicht auf eine Verschiebung, sondern geben Sie die Erklärung mit Ihrem Steuerberater noch im Dezember oder in der ersten Januarwoche ab.

Wann sich der Wechsel lohnen kann

Bei der Pauschalierung behält der Betrieb die Umsatzsteuer, die er auf seine Erzeugnisse berechnet, und kann im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen. Das rechnet sich, solange die Vorsteuer aus Einkäufen und Investitionen niedriger ist als die pauschale Umsatzsteuer.

Bei einer großen Investition kippt die Rechnung oft: Ein Stallbau oder eine Maschinenhalle bringt Vorsteuer, die nur bei Regelbesteuerung erstattet wird. Weil die Bindung fünf Jahre beträgt, gehört die Entscheidung in die Investitionsplanung und nicht in die Silvesterwoche.

Zurück zur Pauschalierung

Der Wechsel kann frühestens nach Ablauf der fünf Jahre und nur mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres widerrufen werden. Auch der Widerruf ist spätestens bis zum 10. Tag dieses Kalenderjahres zu erklären.

Wir bereiten die Zahlen aus Ihrer Investitions- und Förderplanung so auf, dass Ihr Steuerberater die Entscheidung treffen kann. Steuerberatung leisten wir selbst nicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pauschalsatz für Landwirte 2026?

7,8 % für landwirtschaftliche Erzeugnisse und 5,5 % für forstwirtschaftliche Erzeugnisse. Die zuvor diskutierte Absenkung auf 6,1 % wurde nicht umgesetzt.

Bis wann muss ich mich für die Regelbesteuerung entscheiden?

Bis zum 10. Januar. Die Erklärung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar des Vorjahres und bindet den Betrieb mindestens fünf Jahre.

Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Dabei unterstützen wir Sie

Sie möchten das nicht selbst übernehmen? Diese Leistungen passen zum Thema.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

Kostenloses Erstgespräch
Jetzt Kontakt aufnehmen