Förderung

Förderung für Landwirte 2026/27: Bund und Länder im Überblick

Welche staatliche Förderung es für landwirtschaftliche Betriebe gibt: EU-Direktzahlungen und Öko-Regelungen, Programme des Bundes wie ANK NABO und Rentenbank, und die Länderprogramme für Stall, Maschinen, Agrarumwelt und Ökolandbau.

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Milchkühe im Laufstall am Futtertisch
Foto: Deny Hill / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Förderung kommt aus drei Töpfen: EU-Direktzahlungen, Programme des Bundes und Programme der Länder, die Bund und EU mitfinanzieren.
  • Direktzahlungen und Öko-Regelungen sind bundesweit gleich geregelt, beantragt wird aber im Sammelantrag des eigenen Landes bis 15. Mai.
  • Investitionen in Stall, Lager und Technik fördern vor allem die Länder (AFP), der Bund ergänzt mit ANK NABO und den Krediten der Rentenbank.
  • Bei jeder Investitionsförderung gilt: erst Antrag und Bewilligung, dann Auftrag.

Drei Ebenen der Agrarförderung

Wer wissen will, welche Förderung für den eigenen Betrieb in Frage kommt, sortiert am besten nach der Ebene. Daran hängt, wo der Antrag gestellt wird und wie oft sich die Bedingungen ändern.

Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nach Ebene (Regelfall, Stand Oktober 2026)
EbeneProgrammeAntrag
EU, bundesweit einheitlich (1. Säule)Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung, Junglandwirte-Zahlung, gekoppelte Zahlungen für Mutterkühe, Schafe und Ziegen, Öko-Regelungenjährlich im Sammelantrag des Landes bis 15. Mai
BundANK NABO (bodenschonende und insektenschonende Technik), Förderkredite der Rentenbank, Agrardiesel-Rückvergütung, StromsteuerentlastungFörderportal der Rentenbank, Hausbank, Hauptzollamt
Länder mit Bund und EU (GAK, 2. Säule)Agrarinvestitionsförderung (AFP), Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökolandbau-Prämie, Ausgleichszulage, Diversifizierung, teils Maschinen- und EnergieprogrammeLandwirtschaftskammer oder Landwirtschaftsamt, mit Aufrufen und Stichtagen

Die Länderprogramme unterscheiden sich am stärksten. Was in Nordrhein-Westfalen gilt, steht im Beitrag Förderprogramme Landwirtschaft NRW.

Direktzahlungen und Öko-Regelungen

Die Flächenzahlungen sind die größte Förderung für die meisten Betriebe. Sie werden je Hektar beihilfefähiger Fläche gezahlt und setzen die Konditionalität voraus, also GLÖZ-Standards und Grundanforderungen an die Betriebsführung.

Die Öko-Regelungen sind freiwillig und werden zusätzlich bezahlt, etwa für Brache und Blühflächen, vielfältige Kulturen, Agroforst, extensives Grünland oder den Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz. Seit 2026 gelten bei einzelnen Öko-Regelungen höhere Prämien, unter anderem bei Agroforst. Alle Zahlungen laufen über den Sammelantrag; die Fristen stehen im Beitrag Sammelantrag 2027.

Förderung für Maschinen und Technik

Eine allgemeine Förderung für Schlepper oder Mähdrescher gibt es nicht. Gefördert wird Technik mit Umwelt- oder Klimawirkung: bodennahe Gülleausbringung, präzise Dünge- und Pflanzenschutztechnik, Hacktechnik, bodenschonende Fahrwerke oder insektenschonende Mähtechnik.

Auf Bundesebene ist das vor allem ANK NABO mit Zuschüssen von 30 bis 40 % laut Positivliste, vergeben in kurzen Antragsfenstern. Die Länder fördern Technik teils im AFP oder in eigenen Programmen. Welche Programme gerade offen sind, prüfen wir auf unserer Seite zur Maschinenförderung.

Investitionen in Stall, Lager und Gebäude

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) wird von Bund und Ländern gemeinsam über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert, die Länder legen Fördersätze, Aufrufe und Auswahlkriterien fest. Gefördert werden vor allem Ställe mit höherem Tierwohl, Güllelager mit Abdeckung und Investitionen mit Umwelt- oder Klimawirkung.

Ergänzend bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank zinsgünstige Programmkredite, die über die Hausbank beantragt werden und sich oft mit Zuschüssen kombinieren lassen. Mehr dazu auf unserer Seite zum AFP.

Die Regeln, die für alle Programme gelten

  • Kein vorzeitiger Beginn: Ein unterschriebener Auftrag vor der Bewilligung kostet bei Investitionsförderung in der Regel die ganze Förderung. Details im Beitrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
  • Keine Doppelförderung: Programme lassen sich kombinieren, aber nicht für dieselbe Ausgabe.
  • Zweckbindung: Geförderte Maschinen und Gebäude müssen über Jahre im Betrieb bleiben und genutzt werden. Die Unterlagen gehören so lange in die Ablage.
  • Begrenzte Mittel: Viele Aufrufe schließen, wenn das Budget vergeben ist. Ein fertiger Antrag vor dem Stichtag ist der größte Vorteil.

Häufige Fragen

Welche staatliche Förderung gibt es für Landwirte?

Flächenzahlungen aus der EU (Direktzahlungen und Öko-Regelungen), Programme des Bundes wie ANK NABO, Rentenbank-Kredite und die Agrardiesel-Rückvergütung sowie Länderprogramme für Investitionen, Agrarumwelt, Ökolandbau und Diversifizierung.

Gibt es Förderung für landwirtschaftliche Maschinen?

Ja, für Technik mit Umwelt- oder Klimawirkung, etwa emissionsarme Gülleausbringung, Hacktechnik, präzise Dünge- und Pflanzenschutztechnik oder bodenschonende Fahrwerke. Bundesweit über ANK NABO, dazu je nach Land über das AFP oder eigene Programme.

Wo beantrage ich die Agrarförderung?

Flächenzahlungen im Sammelantrag Ihres Bundeslandes, Investitionsförderung bei der Landwirtschaftskammer oder dem Landwirtschaftsamt, Bundesprogramme wie ANK NABO im Förderportal der Rentenbank und Rentenbank-Kredite über die Hausbank.

Bekommen Nebenerwerbsbetriebe Förderung?

Direktzahlungen und die meisten Öko-Regelungen ja, sofern die Mindestfläche erreicht ist. Bei der Investitionsförderung gelten je Programm eigene Voraussetzungen.

Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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