Leistungsumfang: Maschinenförderung
- Abgleich Ihrer geplanten Anschaffung mit den aktuellen Förderlisten
- Prüfung der technischen Anforderungen an das Gerät
- Einholung und Aufbereitung der erforderlichen Angebote
- Antragstellung vor Bestellung und Lieferung
- Abstimmung mit dem Händler zu Lieferzeitpunkt und Rechnungsstellung
- Verwendungsnachweis nach Inbetriebnahme
Nicht bestellen, bevor der Bescheid da ist
Auch bei Maschinen gilt das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Eine unterschriebene Bestellung vor dem Bescheid kostet die komplette Förderung.
Wir stimmen mit Ihrem Händler ab, wie die Reservierung gestaltet werden kann, ohne den Förderanspruch zu gefährden.
Nur gelistete Technik ist förderfähig
Viele Programme fördern nur Geräte, die auf einer amtlichen Liste stehen oder bestimmte Prüfnachweise haben. Ein vergleichbares Modell reicht nicht.
Wir gleichen das konkrete Modell inklusive Ausstattung gegen die Liste ab, bevor der Antrag rausgeht.
Was die Förderlisten tatsächlich verlangen
Förderfähig ist in vielen Programmen nicht die Maschine als solche, sondern eine bestimmte technische Ausführung: die Art der Ausbringtechnik, eine Abdriftminderungsklasse, eine Sensorausstattung oder eine Mindestgenauigkeit.
Wir gleichen das Angebot des Händlers Position für Position mit den Anforderungen ab. Eine Ausstattungsvariante, die um eine Klasse danebenliegt, kostet sonst die komplette Förderung.
Technik, die sich doppelt rechnet
Geförderte Technik erfüllt häufig gleichzeitig andere Anforderungen des Betriebs: emissionsarme Ausbringtechnik etwa berührt die Düngeverordnung, Sensortechnik liefert Daten für die Schlagkartei.
Wir schauen deshalb nicht nur auf die Förderquote, sondern darauf, welche Pflichten die Anschaffung im Betrieb mit erledigt. Das verändert die Rechnung oft deutlicher als der Zuschuss selbst.
So läuft die Zusammenarbeit ab
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Technik und Programm abgleichen
Wir prüfen, ob die geplante Maschine in der einschlägigen Förderliste steht und welche technischen Anforderungen daran hängen.
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Angebote einholen lassen
Sie holen die geforderte Zahl vergleichbarer Angebote ein, wir prüfen sie auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit.
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Antrag stellen – vor der Bestellung
Der Antrag geht raus, bevor bestellt wird. Erst mit dem Bescheid oder einer ausdrücklichen Genehmigung darf der Kaufvertrag geschlossen werden.
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Beschaffung und Nachweis
Nach der Lieferung reichen wir Rechnung, Zahlungsnachweis und die geforderten Belege ein und beantragen die Auszahlung.
Häufige Fragen
Wird auch Gebrauchttechnik gefördert?
In den meisten Programmen nicht. Es gibt Ausnahmen, die wir im Einzelfall prüfen.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Je nach Programm und Andrang mehrere Wochen bis Monate. Wir planen das mit Ihnen ein, damit die Technik zur Saison verfügbar ist.
Wird auch gebrauchte Technik gefördert?
In den meisten Programmen nicht; gefördert wird neue Technik nach Liste. Es gibt Ausnahmen in einzelnen Länderprogrammen, die wir für Ihren Fall prüfen.
Kann ich die Maschine vor dem Bescheid reservieren?
Eine unverbindliche Reservierung ist meist unproblematisch, ein verbindlicher Kaufvertrag dagegen gilt als Maßnahmenbeginn. Lassen Sie sich die Unverbindlichkeit schriftlich bestätigen und halten Sie vorher mit uns Rücksprache.
Zum Nachlesen im Ratgeber
Hintergrund, Fristen und typische Fehler zu diesem Thema – von uns aufgeschrieben.
Weitere Leistungen im Bereich Förderung
Der Bereich Förderung umfasst noch diese Leistungen.
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.
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