Förderung

Emissionsminderung

Emissionsminderung ist längst nicht mehr freiwillig. Vorgaben zur Ausbringung und zur Lagerabdeckung treffen fast jeden Betrieb. Für die nötige Technik gibt es Förderung, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

Was wir für Sie übernehmen

  • Prüfung, welche Vorgaben für Ihren Betrieb bereits gelten
  • Bewertung der technischen Optionen für Lager und Ausbringung
  • Abgleich mit den förderfähigen Techniklisten
  • Antragstellung vor Beauftragung
  • Abstimmung mit Genehmigungsbehörde und Nachbarschaft, wo nötig
  • Nachweisführung nach Umsetzung

Pflicht und Förderung fallen zusammen

Viele Maßnahmen, die ohnehin verpflichtend werden, sind derzeit noch förderfähig. Wer wartet, bis die Pflicht greift, zahlt die Technik unter Umständen voll selbst.

Wir zeigen Ihnen, welche Fristen auf Sie zukommen und wann der beste Zeitpunkt für die Investition ist.

Genehmigung nicht vergessen

Abluftreinigungsanlagen und Lagerabdeckungen sind häufig genehmigungsrelevant. Förderantrag und Baugenehmigung müssen zeitlich zusammenpassen.

Wir koordinieren beide Verfahren, damit keines das andere blockiert.

Häufige Fragen

Muss ich mein Güllelager abdecken?

Für neue Lager gilt die Pflicht bereits weitgehend, für bestehende laufen Übergangsfristen. Wir prüfen, was für Ihre Anlage konkret gilt.

Ist Schleppschuhtechnik förderfähig?

Bodennahe Ausbringtechnik ist in mehreren Programmen förderfähig. Ob Ihr konkretes Modell dazugehört, gleichen wir gegen die Liste ab.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

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