Förderung

Agroforst fördern lassen: Öko-Regelung 3 und Sammelantrag

Seit 2026 zahlt die Öko-Regelung 3 für Agroforstsysteme 600 Euro je Hektar Gehölzfläche. Voraussetzungen, Planung im Winter und was im Sammelantrag 2027 anzugeben ist.

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Mähdrescher überlädt bei der Getreideernte auf einen Anhänger
Foto: Heiko Janowski / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Öko-Regelung 3 fördert seit 2026 Agroforst mit 600 Euro je Hektar Gehölzfläche, vorher waren es 200 Euro.
  • Bezahlt wird nur die Fläche der Gehölzstreifen, nicht der ganze Schlag.
  • Die Gehölzstreifen müssen zwischen 2 und 40 % des Schlags einnehmen; Breiten und Abstände sind vorgegeben.
  • Holz darf nur von Dezember bis Februar geerntet werden. Ein Nutzungskonzept ist seit 2025 nicht mehr nötig.

Was die Öko-Regelung 3 zahlt

Agroforstsysteme sind Acker- oder Grünlandflächen, auf denen Gehölze in Streifen oder verteilt mit landwirtschaftlicher Nutzung kombiniert werden. Die Öko-Regelung 3 zahlt dafür jährlich einen Betrag je Hektar Gehölzfläche: 600 Euro seit dem Antragsjahr 2026.

Die Fläche zwischen den Streifen bleibt normale Acker- oder Grünlandfläche und bekommt weiterhin Direktzahlungen und, soweit kombinierbar, andere Öko-Regelungen.

Die Voraussetzungen

  • Die Gehölzstreifen nehmen zusammen 2 bis 40 % der Fläche des Schlags ein
  • Für Breite der Streifen und Abstände zwischen den Streifen und zum Rand gelten Vorgaben; die genauen Maße nennt das Merkblatt der Landwirtschaftskammer bzw. des Landes
  • Holzernte nur in den Monaten Dezember, Januar und Februar
  • Bei Gehölzstreifen, die nach dem 1. Januar 2022 angelegt wurden, sind invasive Arten wie Robinie, Roteiche und Späte Traubenkirsche ausgeschlossen
  • Die Agroforstfläche muss im Sammelantrag als solche angegeben und eingezeichnet werden

Planen im Winter, beantragen im Frühjahr

Gepflanzt wird in der Vegetationsruhe von November bis März. Wer 2027 die Prämie haben will, plant Lage, Gehölzarten und Abstände im Winter und legt die Streifen vor dem Sammelantrag bis 15. Mai an.

Vor der Pflanzung sollten zwei Punkte geklärt sein: die Zustimmung des Verpächters bei Pachtflächen und ob die Fläche als Agroforst ihren Status als Acker- oder Grünland behält. Beides ist bei Agroforst nach Öko-Regelung 3 so vorgesehen, gehört aber bei Pacht in den Vertrag.

Investitionsförderung für die Anlage

Die Öko-Regelung zahlt für die Fläche, nicht für die Pflanzung. Einige Länder fördern zusätzlich die Anlage von Agroforstsystemen investiv, etwa Bayern. Ob und zu welchen Bedingungen das in Ihrem Land möglich ist, prüfen wir vor der Pflanzung, damit kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn die Förderung kostet. Einen Überblick über die übrigen Programme gibt der Beitrag Förderung für Landwirte: Bund und Länder.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Agroforst-Prämie 2026?

600 Euro je Hektar Gehölzfläche und Jahr über die Öko-Regelung 3. Bis 2025 waren es 200 Euro.

Wird die ganze Agroforstfläche gefördert?

Nein, die Prämie gilt nur für die Fläche der Gehölzstreifen. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche dazwischen erhält wie bisher Direktzahlungen.

Wann darf ich das Holz ernten?

Nur in den Monaten Dezember, Januar und Februar. Eine Ernte außerhalb dieser Zeit gefährdet die Prämie.

Brauche ich ein Nutzungskonzept?

Seit 2025 nicht mehr. Die Streifen müssen aber den Vorgaben zu Anteil, Breite und Abstand entsprechen und im Sammelantrag eingezeichnet sein.

Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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