Schlagkartei

Pflanzenschutzdokumentation

Jede Pflanzenschutzanwendung muss dokumentiert werden, und zwar vollständig. Das prüfen Behörde und Zertifizierer gleichermaßen. Wir führen die Aufzeichnungen laufend, damit bei der Kontrolle nichts fehlt.

Was wir für Sie übernehmen

  • Erfassung von Mittel, Aufwandmenge, Fläche und Anwendungsdatum
  • Dokumentation von Indikation, Kultur und behandeltem Schaderreger
  • Nachweis der Sachkunde des Anwenders
  • Kontrolle von Zulassung, Auflagen und Wartezeiten vor der Anwendung
  • Abgleich mit Abstandsauflagen und Gewässerrandstreifen
  • Aufbereitung der Nachweise für Kontrolle und Audit

Zulassungen ändern sich schnell

Mittel verlieren Zulassungen, Auflagen werden verschärft, Aufbrauchfristen laufen aus. Wer mit einer veralteten Liste arbeitet, riskiert einen Verstoß.

Wir prüfen die Zulassung zum Anwendungszeitpunkt und weisen darauf hin, wenn ein Mittel im Lager seine Frist verliert.

Auflagen automatisch mitprüfen

Abstandsauflagen zu Gewässern und Saumbiotopen hängen an der konkreten Fläche und am Gerät. Im Alltag geht das leicht unter.

In einer digitalen Erfassung werden die Auflagen zum Schlag hinterlegt und beim Eintrag angezeigt. Das verhindert Fehler, bevor sie passieren.

Häufige Fragen

Wie lange müssen Pflanzenschutzaufzeichnungen aufbewahrt werden?

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt mehrere Jahre. Zertifizierungsstandards verlangen teils längere Zeiträume. Wir legen die Daten dauerhaft digital ab.

Zählt die Anwendung durch den Lohnunternehmer auch?

Ja, sie muss genauso dokumentiert werden. Wir richten einen Zugang ein, über den der Lohnunternehmer seine Maßnahmen direkt meldet.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

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