Fläche messen auf der Karte: Hektar, Strecke und Flurstücke
Messen Sie Äcker, Wiesen und Wege direkt auf dem Luftbild: Fläche in Hektar und Quadratmetern, Umfang und Strecke. Oder zählen Sie die amtlichen Flächen mehrerer Flurstücke zusammen.
Das Wichtigste in Kürze
- „Fläche messen“: Ecken der Fläche anklicken, die Karte rechnet Hektar, Quadratmeter und Umfang.
- „Strecke messen“: Punkte entlang von Feldrand, Graben oder Weg setzen, die Karte zeigt die Länge in Metern oder Kilometern.
- „Flurstücke“: Flurstücke anklicken und ihre amtlichen Flächen aus dem Kataster addieren, mit Liste als CSV.
- Gemessene Flächen lassen sich als GeoJSON speichern und in GIS- oder Schlagkartei-Programmen öffnen.
Daten: Vermessungs-, Agrar- und Umweltverwaltungen der Länder (Namensnennung je Dienst unten rechts in der Karte), Landwirtschaftskammer NRW, Geologischer Dienst NRW, Bundesamt für Naturschutz, basemap.de (BKG, CC BY 4.0), OpenStreetMap-Mitwirkende, Deutscher Wetterdienst. Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die amtlichen Nachweise.
So messen Sie eine Fläche in Hektar
- Ort oder Adresse oben in die Suche eingeben, mit dem Mausrad oder zwei Fingern nah heranzoomen.
- Werkzeug „Fläche messen“ wählen und nacheinander auf die Ecken der Fläche klicken. Die Fläche schließt sich automatisch.
- Fläche (ha und m²), Umfang und Zahl der Ecken stehen neben bzw. unter der Karte. „Letzten Punkt entfernen“ korrigiert einen Fehlklick.
- Mit „Als GeoJSON speichern“ nehmen Sie die Grenze mit, etwa in QGIS oder eine digitale Schlagkartei.
Gerechnet wird auf der Kugel, also so, wie auch GIS-Programme kleinere Flächen berechnen. Je genauer Sie die Ecken setzen und je näher Sie heranzoomen, desto genauer das Ergebnis. Auf dem Luftbild erkennen Sie Feldränder bis auf wenige Dezimeter.
Amtliche Fläche: Flurstücke zusammenzählen
Für Pachtverträge, Kaufverträge und viele Anträge zählt nicht die gemessene, sondern die amtliche Fläche aus dem Liegenschaftskataster. Mit dem Werkzeug „Flurstücke“ klicken Sie die betroffenen Flurstücke an. Die Karte holt Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und amtliche Fläche aus dem Kataster und rechnet die Summe.
Die Liste können Sie als CSV speichern und direkt in den Pachtvertrag, die Pachtübersicht oder die Hofübergabe-Unterlagen übernehmen.
Gemessene Fläche, amtliche Fläche, beantragte Fläche
- Gemessene Fläche: was Sie auf dem Luftbild abgreifen. Gut für Planung, Saatgut- und Düngermengen, Angebote vom Lohnunternehmer.
- Amtliche Fläche: die Fläche des Flurstücks im Kataster. Maßgeblich für Eigentum, Pacht und Grundsteuer.
- Beantragte Fläche: die im Flächenantrag eingezeichnete, tatsächlich landwirtschaftlich genutzte Fläche. Wege, Hofflächen oder Gehölze innerhalb eines Flurstücks zählen nicht mit, Landschaftselemente unter Umständen schon. Die Grenze wird im Antragsprogramm des Landes gezeichnet und von der Behörde geprüft.
Die Zahlen weichen deshalb fast immer etwas voneinander ab. Wer die Flächen für den Antrag sauber führt, vermeidet Kürzungen bei Vor-Ort-Kontrollen und im Flächenmonitoring.
Die Fläche gleich weiterrechnen
Mit der gemessenen Fläche können Sie direkt weiterrechnen: Saatgutbedarf im Saatgutrechner, Düngermengen im Düngerrechner und Tankfüllungen im Pflanzenschutzrechner.
Häufige Fragen
Wie genau ist die Flächenmessung?
So genau, wie Sie die Ecken setzen. Auf dem Luftbild in hoher Zoomstufe liegt die Abweichung bei sauber gesetzten Ecken meist unter einem Prozent. Für rechtlich verbindliche Angaben gilt die amtliche Fläche aus dem Kataster.
Kann ich die gemessene Fläche speichern?
Ja, als GeoJSON-Datei. Die meisten GIS-Programme und viele Schlagkarteien lesen GeoJSON. Die Flurstücksliste können Sie zusätzlich als CSV für Excel speichern.
Wie viele Quadratmeter hat ein Hektar?
Ein Hektar hat 10.000 m², also zum Beispiel 100 × 100 Meter. Ein Ar sind 100 m², ein Morgen je nach Region meist etwa 2.500 m².
Funktioniert das auch auf dem Handy?
Ja. Tippen Sie die Ecken mit dem Finger an. „Mein Standort“ springt zu Ihrer Position, „Vollbild“ vergrößert die Karte.
Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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