Düngebedarfsermittlung: Stickstoffbedarf nach DüV online berechnen
Berechnen Sie den Stickstoffdüngebedarf je Schlag nach Düngeverordnung: Bedarfswert, Ertragskorrektur, Nmin, Humus, Vorfrucht, Zwischenfrucht und organische Düngung des Vorjahres. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor der ersten Stickstoffdüngung im Frühjahr muss für jeden Schlag eine schriftliche Düngebedarfsermittlung vorliegen.
- Formel: Stickstoffbedarfswert ± Ertragskorrektur − Nmin − Abschläge für Humus, Vorfrucht, Zwischenfrucht und organische Düngung im Vorjahr.
- Mehrertrag bringt höchstens 40 kg N/ha Zuschlag, Minderertrag kostet 15 kg N je Ertragsstufe.
- Im roten Gebiet darf der Betrieb im Durchschnitt nur 80 % des ermittelten Bedarfs düngen.
- Stickstoffdüngebedarf
- –
- Ertragskorrektur
- –
- Abschläge gesamt
- –
- Im roten Gebiet (−20 %, Richtwert)
- –
- Rechenweg
- –
Stickstoffbedarfswerte, Zu- und Abschläge nach Düngeverordnung Anlage 4 (Ackerland). Zuschläge für Mehrertrag höchstens 40 kg N/ha. Im roten Gebiet gilt die Kürzung um 20 % für den Durchschnitt des Betriebs, nicht zwingend für jeden Schlag. Länder können eigene Nmin-Richtwerte und Vorgaben haben; maßgeblich sind der Verordnungstext und Ihre Landesstelle. Der Rechner ersetzt nicht die schriftliche Aufzeichnung vor der Düngung und rechnet nur im Browser.
So rechnet die Düngebedarfsermittlung
Die Düngeverordnung gibt den Rechenweg für Ackerland in Anlage 4 vor. Ausgangspunkt ist der Stickstoffbedarfswert der Kultur bei einem festgelegten Ertragsniveau. Davon werden die Mengen abgezogen, die der Boden und die Vorgeschichte des Schlags schon liefern:
N-Düngebedarf = Bedarfswert ± Ertragskorrektur − Nmin − Humusabschlag − Vorfrucht − Zwischenfrucht − 10 % der organischen Düngung im Vorjahr
Beispiel: Winterweizen A/B, Bedarfswert 230 kg N/ha bei 80 dt/ha. Der Betrieb erntet im Schnitt der letzten fünf Jahre 90 dt/ha, das sind +10 kg N. Im Frühjahr liegen 40 kg Nmin im Boden, Vorfrucht war Raps (−10 kg). Ergebnis: 230 + 10 − 40 − 10 = 190 kg N/ha.
Stickstoffbedarfswerte der wichtigsten Ackerkulturen
Die Werte aus Anlage 4 Tabelle 2 der Düngeverordnung, mit der Ertragsstufe, für die der Zu- oder Abschlag gilt:
| Kultur | Ertragsniveau | Bedarfswert | Zu-/Abschlag je |
|---|---|---|---|
| Winterweizen E | 80 dt/ha | 260 kg N/ha | 10 dt |
| Winterweizen A/B | 80 dt/ha | 230 kg N/ha | 10 dt |
| Winterweizen C | 80 dt/ha | 210 kg N/ha | 10 dt |
| Wintergerste | 70 dt/ha | 180 kg N/ha | 10 dt |
| Wintertriticale | 70 dt/ha | 190 kg N/ha | 10 dt |
| Hafer | 55 dt/ha | 130 kg N/ha | 10 dt |
| Winterraps | 40 dt/ha | 200 kg N/ha | 5 dt |
| Körnermais | 90 dt/ha | 200 kg N/ha | 10 dt |
| Silomais (Frischmasse) | 450 dt/ha | 200 kg N/ha | 50 dt |
| Zuckerrübe | 650 dt/ha | 170 kg N/ha | 100 dt |
Je Ertragsstufe Mehrertrag kommen höchstens 10 kg N/ha dazu, insgesamt nicht mehr als 40 kg N/ha. Je Stufe Minderertrag werden mindestens 15 kg N/ha abgezogen. Für andere Kulturen tragen Sie die Werte im Rechner selbst ein.
Die Abschläge: Nmin, Humus, Vorfrucht und Zwischenfrucht
Nmin: Der im Frühjahr im Boden vorhandene mineralische Stickstoff, bei Getreide und Raps meist in 0 bis 90 cm. Er stammt aus einer eigenen Bodenprobe oder aus den Richtwerten, die das Land jedes Frühjahr veröffentlicht.
Humus: Auf humosen Böden mit mehr als 4 % Humus werden mindestens 20 kg N/ha abgezogen.
Organische Düngung im Vorjahr: 10 % des im Vorjahr mit Gülle, Mist oder Gärresten ausgebrachten Gesamtstickstoffs werden angerechnet.
Vorfrucht: Getreide, Mais und Kartoffeln 0 kg, Raps, Körnerleguminosen und Feldgras 10 kg, Grünland, Kleegras und Luzerne 20 kg N/ha.
Zwischenfrucht: Abgefrorene Nichtleguminosen 0 kg, im Frühjahr eingearbeitete Nichtleguminosen 20 kg, Leguminosen je nach Einarbeitung 10 bis 40 kg N/ha.
Was im roten Gebiet zusätzlich gilt
In den mit Nitrat belasteten Gebieten darf der Betrieb im Durchschnitt seiner Flächen dort nur 80 % des ermittelten Stickstoffbedarfs düngen. Der Rechner zeigt diesen Wert als Richtwert. Einzelne Schläge dürfen darüber liegen, wenn andere entsprechend darunter bleiben. Was in roten Gebieten sonst gilt, steht im Beitrag Rote Gebiete: was gilt.
Aufzeichnen, nicht nur rechnen
Die Düngebedarfsermittlung muss vor der ersten Düngung schriftlich oder elektronisch vorliegen und sieben Jahre aufbewahrt werden. Ein Ausdruck des Rechners ersetzt das nicht, weil Schlag, Datum und Grundlage des Nmin-Werts dazugehören. Den Aufbau der Aufzeichnung erklärt der Beitrag Düngebedarfsermittlung Schritt für Schritt.
Wie viel Dünger Sie dann für den ermittelten Bedarf brauchen, rechnet der Düngerrechner. Wir übernehmen die Düngebedarfsermittlung für alle Schläge Ihres Betriebs, rechtzeitig vor der ersten Gabe.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Düngebedarfsermittlung fertig sein?
Vor der ersten wesentlichen Stickstoffdüngung der Kultur, in der Regel also vor der ersten Gabe im Februar. Sie gilt je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit und je Kultur.
Woher bekomme ich den Nmin-Wert?
Aus einer eigenen Bodenprobe im zeitigen Frühjahr oder aus den Nmin-Richtwerten, die die Landwirtschaftskammer bzw. Landesanstalt jedes Jahr veröffentlicht. Im roten Gebiet verlangen manche Länder eigene Proben.
Welches Ertragsniveau setze ich an?
Den Durchschnitt Ihrer tatsächlichen Erträge der letzten fünf Jahre auf dem Schlag oder im Betrieb. Ein einzelnes Ausnahmejahr darf durch das Vorjahr davor ersetzt werden, wenn der Ertrag um mehr als 20 % abweicht.
Gilt der Rechner auch für Grünland und Gemüse?
Nein, er bildet den Rechenweg für Ackerkulturen ab. Für Grünland, Feldfutter und Gemüse gelten eigene Tabellen und Abschläge.
Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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