Soziale Konditionalität: Wenn Arbeitsschutz die Prämie kostet
Seit 2025 sind die Agrarzahlungen in Deutschland auch an Arbeitsrecht und Arbeitsschutz gekoppelt. Für welche Beschäftigten das gilt, was geprüft wird und welche Unterlagen bereitliegen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. Januar 2025 können Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz die Direktzahlungen und weitere Agrarzahlungen kürzen.
- Betroffen ist jeder Betrieb mit Beschäftigten, auch mit Minijobbern, Saisonkräften und Familienangehörigen mit Arbeitsvertrag.
- Geprüft werden vor allem schriftliche Arbeitsbedingungen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schutzausrüstung.
- Kontrolliert wird von den Arbeitsschutzbehörden, die Kürzung setzt die Zahlstelle um.
Was sich 2025 geändert hat
Zur Konditionalität gehörten bisher Umwelt-, Tier- und Pflanzenschutzvorgaben. Mit der sozialen Konditionalität kommen Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz hinzu. Stellen die zuständigen Behörden einen Verstoß fest, melden sie ihn an die Zahlstelle, und die Agrarzahlungen des Jahres werden gekürzt, bei Fahrlässigkeit in der Regel um einige Prozent, bei Vorsatz deutlich stärker.
Für welche Beschäftigten es gilt
- Voll- und Teilzeitkräfte, auch Auszubildende
- Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
- Kurzfristig Beschäftigte und Saisonarbeitskräfte
- Mitarbeitende Familienangehörige mit Arbeitsvertrag
Ein reiner Familienbetrieb ohne Arbeitsverträge ist nicht betroffen.
Was geprüft wird
- Arbeitsbedingungen schriftlich: Die wesentlichen Bedingungen nach Nachweisgesetz, also Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Tätigkeit, müssen dokumentiert und ausgehändigt sein.
- Gefährdungsbeurteilung: Für jeden Arbeitsplatz, auch Schlepper, Werkstatt, Stall und Pflanzenschutz, mit den daraus folgenden Maßnahmen.
- Unterweisung: Vor Arbeitsbeginn und regelmäßig danach, mit Unterschrift der Beschäftigten.
- Arbeitsmittel und Schutzausrüstung: Sichere Maschinen und die vorgeschriebene Schutzausrüstung, beim Pflanzenschutz einschließlich der Wiederbetretungsauflagen.
- Saisonkräfte: Unterkunft, Arbeitszeiten und Unterweisung in einer Sprache, die sie verstehen.
So sind Sie vorbereitet
Die meisten Pflichten bestanden schon vorher, neu ist die Verbindung zur Prämie. Wer Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise und Arbeitsverträge an einer Stelle ablegt, kann eine Kontrolle gelassen abwarten.
Für Betriebe bis zu einer bestimmten Größe bietet die SVLFG das Unternehmermodell an: Mit den LUV-Seminaren übernehmen Betriebsleiter die sicherheitstechnische Betreuung selbst. Wir sorgen dafür, dass die Unterlagen vollständig im Dokumentenmanagement liegen und Unterweisungen rechtzeitig wiederholt werden.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die soziale Konditionalität in Deutschland?
Seit 1. Januar 2025. Verstöße ab diesem Datum können die Agrarzahlungen kürzen.
Gilt die soziale Konditionalität auch für Minijobber und Saisonkräfte?
Ja. Sie gilt für alle Beschäftigten mit Arbeitsvertrag, unabhängig vom Umfang.
Brauche ich eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung?
Ja, sobald Beschäftigte im Betrieb arbeiten. Sie ist zu dokumentieren und bei Änderungen, etwa neuen Maschinen oder Tätigkeiten, zu aktualisieren.
Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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