Fristen

Spritzen-TÜV: Wann Pflanzenschutzgeräte geprüft werden müssen

Pflanzenschutzgeräte müssen regelmäßig von einer anerkannten Kontrollwerkstatt geprüft werden. Intervall, Plakette, Fristen für neue Geräte, Ausnahmen und was vor dem Termin zu tun ist.

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Traktor bei der Aussaat auf einem Acker im Ruhrgebiet, davor aufgelaufenes Getreide
Foto: Paddy Pohlod / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Feldspritzen und Sprühgeräte müssen alle sechs Kalenderhalbjahre von einer anerkannten Kontrollstelle geprüft werden.
  • Neue Geräte müssen spätestens sechs Monate nach der Ingebrauchnahme zur ersten Kontrolle.
  • Die Plakette zeigt Jahr und Halbjahr der nächsten Prüfung. Ohne gültige Plakette darf das Gerät nicht eingesetzt werden.
  • Der Winter ist die beste Zeit: Werkstätten haben Termine frei und Mängel lassen sich vor der Saison beheben.

Die Fristen im Überblick

Grundlage ist die Pflanzenschutz-Geräteverordnung. Geprüft wird bei einer anerkannten Kontrollstelle, meist einer Landmaschinenwerkstatt, die die Landesbehörde dafür zugelassen hat.

GerätPrüfintervallHinweis
Feldspritzen, Sprühgeräte im Obst- und Weinbaualle 6 KalenderhalbjahrePlakette mit Jahr und Halbjahr der nächsten Prüfung
Neu in Gebrauch genommene Geräteerste Kontrolle spätestens nach 6 MonatenPlakette wird bei der ersten Kontrolle vergeben
Beizgeräte, Granulatstreuer, Streichgerätealle 3 Jahreje nach Gerätetyp
Handgeführte, schulter- und rückentragbare Gerätekeine PflichtprüfungFunktion trotzdem regelmäßig selbst prüfen

Ein Gerät, dessen Plakette abgelaufen ist, darf nicht mehr eingesetzt werden. Bei Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes wird die Plakette mit geprüft.

Was bei der Kontrolle geprüft wird

  • Pumpe, Rührwerk und Behälter einschließlich Füllstandsanzeige
  • Manometer und Durchflussmesser auf Genauigkeit
  • Leitungen, Filter und Armaturen auf Dichtheit
  • Düsen auf Verschleiß und gleichmäßige Querverteilung
  • Gestänge auf Stabilität und gleichmäßige Höhe
  • bei Sprühgeräten das Gebläse und die Luftverteilung

So bereiten Sie den Termin vor

Das Gerät kommt innen und außen gereinigt und mit klarem Wasser gefüllt zur Werkstatt. Verschlissene Düsen sollten vorher getauscht werden, denn sie sind der häufigste Grund für eine Nachprüfung.

Im Winter sind die Termine am leichtesten zu bekommen. Wer bis zum Frühjahr wartet, steht im März mit abgelaufener Plakette vor der ersten Behandlung. Kosten berechnet die Werkstatt nach Gerätetyp und Aufwand; Reparaturen kommen hinzu.

Prüfung und Dokumentation zusammen denken

Die Gerätekontrolle ist eine der Voraussetzungen für die Pflanzenschutzanwendung, neben dem Sachkundenachweis und der Aufzeichnung jeder Maßnahme. Ab 2027 muss diese Aufzeichnung elektronisch erfolgen. Wir führen die Pflanzenschutzdokumentation für Sie und erinnern an fällige Gerätekontrollen.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Feldspritze zum TÜV?

Alle sechs Kalenderhalbjahre, also alle drei Jahre. Das Halbjahr der nächsten Prüfung steht auf der Plakette.

Muss eine neue Spritze sofort geprüft werden?

Spätestens sechs Monate nach der Ingebrauchnahme muss sie zur ersten Kontrolle. Danach gilt das normale Intervall.

Muss die Rückenspritze geprüft werden?

Nein, handgeführte sowie schulter- und rückentragbare Geräte sind von der Pflichtkontrolle ausgenommen. Sie müssen trotzdem funktionsfähig und dicht sein.

Wer darf den Spritzen-TÜV durchführen?

Nur von der Landesbehörde anerkannte Kontrollstellen. Das sind meist Landmaschinenwerkstätten; die Liste veröffentlicht der Pflanzenschutzdienst des Landes.

Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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