Fristen

Pflanzenschutz-Sachkunde: Wann die nächste Fortbildung fällig ist

Der Sachkundenachweis läuft nicht ab, aber alle drei Jahre ist eine anerkannte Fortbildung Pflicht. Wie Sie Ihren Zeitraum ablesen, welche Kurse zählen und was bei einer verpassten Fortbildung passiert.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Sachkundenachweis im Kartenformat hat kein Ablaufdatum.
  • Wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, berät, Auszubildende beaufsichtigt oder Mittel verkauft, muss in jedem Dreijahreszeitraum an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen.
  • Wann Ihr Zeitraum beginnt, steht auf der Rückseite der Karte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“.
  • Wer die Fortbildung versäumt, riskiert den Entzug des Sachkundenachweises.

Wer die Fortbildung machen muss

Die Pflicht gilt für alle, die eine sachkundepflichtige Tätigkeit ausüben. Das sind vor allem:

  • Landwirte, Gärtner, Winzer und Mitarbeiter, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden
  • Berater, die zum Pflanzenschutz beraten
  • Ausbilder, die Auszubildende bei der Anwendung beaufsichtigen
  • Händler und Verkäufer, die Pflanzenschutzmittel abgeben

Wer derzeit keine dieser Tätigkeiten ausübt, kann Sachkunde und Fortbildungspflicht ruhen lassen. Bei Wiederaufnahme sollte zeitnah eine anerkannte Fortbildung folgen.

So lesen Sie Ihren Dreijahreszeitraum ab

Auf der Rückseite des Sachkundenachweises im Scheckkartenformat steht „Beginn erster Fortbildungszeitraum“. An diesem Datum beginnt der erste Zeitraum, er endet drei Jahre später. Danach folgen die nächsten Dreijahreszeiträume fest hintereinander.

In welchem Monat innerhalb des Zeitraums Sie die Fortbildung machen, ist egal. Eine frühe oder späte Teilnahme verschiebt die folgenden Zeiträume nicht. Wer also im letzten Monat eines Zeitraums teilnimmt, muss im nächsten Zeitraum trotzdem wieder eine Fortbildung besuchen.

Welche Fortbildungen zählen

  • Die Veranstaltung muss vom Pflanzenschutzdienst eines Landes anerkannt sein. In NRW ist das der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer.
  • Sie dauert mindestens vier Stunden.
  • Pflichtthemen sind Rechtsgrundlagen und integrierter Pflanzenschutz, dazu kommen Themen wie Anwenderschutz, Gerätetechnik oder Risikomanagement.
  • Anerkannt sind Präsenzkurse, Web-Seminare und reine Online-Kurse, die jederzeit gestartet werden können.

Die Termine in NRW veröffentlicht die Landwirtschaftskammer laufend auf ihrer Seite zur Fortbildungsverpflichtung. Viele Kreisstellen und Verbände bieten die Fortbildung im Winter an, wenn auf dem Feld weniger zu tun ist.

Bescheinigung aufbewahren

Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung. Sie ist bei Kontrollen vorzulegen und gehört deshalb zu den Unterlagen, die griffbereit sein sollten, am besten digital zusammen mit dem Sachkundenachweis. In NRW stellt der Pflanzenschutzdienst die Bescheinigung für anerkannte Veranstaltungen gegen eine Gebühr aus.

Für Betriebe mit Mitarbeitern lohnt eine einfache Liste: Wer hat welchen Sachkundenachweis, wann endet der aktuelle Zeitraum, wann war die letzte Fortbildung. So fällt eine fehlende Bescheinigung vor der Kontrolle auf und nicht währenddessen.

Häufige Fragen

Läuft mein Sachkundenachweis ab?

Nein, die Karte hat kein Ablaufdatum. Sie kann aber entzogen werden, wenn die Fortbildungspflicht nicht erfüllt wird.

Ich habe noch den alten Sachkundenachweis aus Papier. Gilt der noch?

Nein. Seit dem 26. November 2015 gilt nur noch der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat, und der Handel darf Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung nur gegen diese Karte abgeben. Wer noch den alten Nachweis hat, beantragt die Karte beim Pflanzenschutzdienst.

Kann ich die Fortbildung online machen?

Ja. Es gibt anerkannte Online-Kurse, die jederzeit belegt werden können. Wichtig ist, dass der Kurs vom Pflanzenschutzdienst anerkannt ist und Sie eine Bescheinigung erhalten.

Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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