Pflanzenschutzmittel-Datenbank: Zulassung, Kulturen und Auflagen
Suchen Sie ein Pflanzenschutzmittel und sehen Sie auf einen Blick, bis wann es zugelassen ist, in welchen Kulturen gegen welche Schaderreger es eingesetzt werden darf, welche Wartezeiten und Abstandsauflagen gelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Daten stammen direkt aus der offenen Datenbank des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
- Suchen Sie nach Mittelname oder Zulassungsnummer und öffnen Sie die Anwendungen mit Kulturen, Schaderregern und Wartezeiten.
- Vor jedem Einsatz gilt die Gebrauchsanleitung und die aktuelle Zulassung beim BVL. Die Übersicht ersetzt diese Prüfung nicht.
Quelle: BVL-Pflanzenschutzmittel-Datenbank, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Verbindlich ist die Zulassung beim BVL.
Warum die Zulassung vor jeder Anwendung zählt
Ein Pflanzenschutzmittel darf nur in den Kulturen und gegen die Schaderreger eingesetzt werden, für die es zugelassen ist, und nur innerhalb der Zulassungsfrist. Nach dem Ende der Zulassung gelten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, danach ist die Anwendung verboten.
Bei Kontrollen und Audits wird genau das geprüft: Passt das Mittel zur Kultur, wurde die Wartezeit eingehalten, sind die Abstandsauflagen zu Gewässern und Saumbiotopen beachtet? Die Antworten müssen sich aus der Pflanzenschutzdokumentation ergeben.
Was die Angaben bedeuten
- Zulassungsnummer: die Kennnummer des Mittels beim BVL, auch für Vertriebserweiterungen mit anderem Handelsnamen.
- Anwendungen: jede zugelassene Kombination aus Kultur, Schaderreger und Anwendungsbedingungen, mit maximaler Zahl der Behandlungen.
- Wartezeit: Tage zwischen der letzten Anwendung und der Ernte. Statt Tagen steht manchmal ein Hinweis, etwa dass die Wartezeit durch den Anwendungszeitpunkt abgedeckt ist.
- Auflagen: Pflichten zum Schutz von Gewässern (NW), Saumbiotopen (NT), Bienen (NB) und Anwendern (u. a. SS, SB). Kürzel und Text stammen vom BVL.
Die Dokumentation gleich mit erledigen
Wer Pflanzenschutz anwendet, muss jede Behandlung aufzeichnen: Mittel, Menge, Fläche, Kultur und Zeitpunkt. Eine gute Schlagkartei prüft die Zulassung schon bei der Eingabe.
Wir führen die Pflanzenschutzdokumentation für Ihren Betrieb und gleichen dabei jede Anwendung mit der aktuellen Zulassung ab.
Häufige Fragen
Woher kommen die Daten?
Aus der offenen Schnittstelle der BVL-Pflanzenschutzmittel-Datenbank (psm-api.bvl.bund.de). Wir zeigen sie unverändert an und übersetzen nur die Codes in Klartext. Verbindlich ist die Datenbank des BVL.
Ist ein Mittel nach Ende der Zulassung noch erlaubt?
Meist gelten danach eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist. Wie lange, legt das BVL je Mittel fest. Nach Ablauf der Aufbrauchfrist ist die Anwendung verboten und Restmengen müssen entsorgt werden.
Was bedeuten Auflagen wie SF245 oder SF189?
Das sind Auflagen zum Wiederbetreten behandelter Flächen und zu Nachfolgearbeiten, etwa „erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelags“ oder „Schutzkleidung innerhalb von 48 Stunden“. Der Betrieb muss sicherstellen und dokumentieren, dass Mitarbeitende, Familienangehörige und Besucher sie einhalten. Die Auflagen eines Mittels stehen in der Detailansicht oben.
Wie prüfe ich, ob ein Mittel in meiner Kultur zugelassen ist?
Mittel suchen, öffnen und die Anwendungen durchsehen: Jede Anwendung nennt die Kulturen und Schaderreger. Mit dem Filter über der Liste finden Sie Ihre Kultur schneller.
Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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