E-Rechnung erstellen, öffnen und prüfen
Öffnen Sie XRechnung und ZUGFeRD als lesbare Rechnung und erstellen Sie selbst eine E-Rechnung als ZUGFeRD-PDF oder XML, auch mit Durchschnittssatz nach § 24 UStG. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Dateien bleiben auf Ihrem Gerät.
Das Wichtigste in Kürze
- E-Rechnung öffnen: XML- oder ZUGFeRD-PDF ablegen und als lesbare Rechnung mit Schnellprüfung anzeigen.
- E-Rechnung erstellen: Betrieb, Empfänger und Positionen eingeben und als ZUGFeRD-PDF oder reine XML-Datei nach EN 16931 herunterladen.
- Für pauschalierende Betriebe mit 7,8 % bzw. 5,5 % nach § 24 UStG und für Regelbesteuerung mit 19 % und 7 %.
- Alles läuft im Browser. Rechnungen und Eingaben werden nicht an uns übertragen.
Ihre Rechnungen und Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Das Werkzeug läuft vollständig in Ihrem Browser, es wird nichts an agrarbuero24.de übertragen. Grundlage sind die Regeln der EN 16931 und das freie Mustang-Projekt.
Was das Werkzeug kann
Beim Öffnen erkennt das Werkzeug XRechnung in beiden Schreibweisen (UBL und CII) sowie ZUGFeRD bzw. Factur-X. Bei einer ZUGFeRD-PDF wird die eingebettete XML-Datei gelesen, nicht das Bild der Rechnung. So sehen Sie, was tatsächlich in der E-Rechnung steht, etwa in einer Gutschrift von Molkerei oder Landhandel.
Die Schnellprüfung rechnet Positionen, Steuerbeträge und Endbetrag nach, prüft Pflichtangaben wie Steuernummer und Leistungsdatum und warnt bei den Profilen MINIMUM und BASIC WL. Diese gelten in Deutschland nicht als E-Rechnung.
Beim Erstellen entsteht wahlweise eine ZUGFeRD-PDF oder eine reine XML-Datei nach der europäischen Norm EN 16931. Die ZUGFeRD-PDF ist eine lesbare Rechnung im Archivformat PDF/A-3, in der die XML-Datei steckt. Beides erfüllt die Pflicht zur E-Rechnung im Geschäftsverkehr. Für öffentliche Auftraggeber lässt sich das Format XRechnung mit Leitweg-ID wählen.
Für wen sich das lohnt
Für Betriebe, die nur wenige Rechnungen im Jahr schreiben, etwa für Pensionspferde, Lohnarbeiten beim Nachbarn oder den Verkauf an einen Händler. Wer regelmäßig viele Rechnungen stellt, ist mit einer Buchhaltungs- oder Warenwirtschaftssoftware besser bedient, die E-Rechnungen direkt ausgibt.
Rechnungsnummern vergibt das Werkzeug nicht. Sie müssen fortlaufend und eindeutig sein. Bewahren Sie die erstellte XML-Datei auf, sie ist das Original der Rechnung (siehe Aufbewahrungsfristen).
Pauschalierung nach § 24 UStG
Pauschalierende Betriebe wählen unter „Umsatzsteuer“ die Pauschalierung. Die Positionen werden dann mit 7,8 % (Landwirtschaft) bzw. 5,5 % (Forstwirtschaft) ausgewiesen, und die Rechnung erhält den Hinweis auf die Durchschnittssatzbesteuerung. Für Umsätze mit 19 %, etwa Getränke oder Sägewerkserzeugnisse, bleibt dieser Satz wählbar. Mehr dazu im Beitrag Umsatzsteuer-Pauschalierung.
Grenzen
- Steuerbefreite Umsätze, Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferungen sind beim Erstellen nicht vorgesehen.
- Rabatte, Zuschläge und Anzahlungen auf Rechnungsebene sind nicht vorgesehen. Beim Öffnen werden sie angezeigt.
- Die Schnellprüfung ersetzt keine vollständige Validierung. Verbindlich prüfen der Mustang-Validator oder der Validator der KoSIT.
Häufige Fragen
Wie öffne ich eine XRechnung?
Legen Sie die XML-Datei im Bereich „E-Rechnung öffnen und prüfen“ ab. Das Werkzeug zeigt die Rechnung mit Verkäufer, Käufer, Positionen, Steuern und Bankverbindung an. Die Datei wird dabei nicht hochgeladen.
Kann ich hier kostenlos eine E-Rechnung erstellen?
Ja. Sie geben Ihren Betrieb, den Empfänger und die Positionen ein und erhalten eine ZUGFeRD-PDF oder eine XML-Datei nach EN 16931. Die Betriebsdaten können Sie auf Ihrem Gerät speichern lassen, damit Sie sie beim nächsten Mal nicht neu eingeben müssen.
Ist die erstellte Datei eine gültige E-Rechnung?
Die Datei folgt der EN 16931, die ZUGFeRD-PDF zusätzlich dem Archivformat PDF/A-3. Beides wurde mit dem Mustang-Validator geprüft. Für den Inhalt, also Rechnungsnummer, Leistung und Steuersatz, sind Sie selbst verantwortlich.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
Beide erfüllen die EN 16931. ZUGFeRD ist meist eine PDF mit eingebetteter XML-Datei, die XRechnung eine reine XML-Datei mit einigen zusätzlichen deutschen Pflichtfeldern. Öffentliche Auftraggeber verlangen in der Regel die XRechnung mit Leitweg-ID.
Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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