Digitale Dokumentation im Obst- und Gemüsebau: Was ab 2027 gilt und wie der Umstieg gelingt
Ab 1. Januar 2027 müssen Pflanzenschutzanwendungen elektronisch und maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Was das für Obst- und Gemüsebetriebe heißt, und warum saubere Daten auch die Grundlage für KI und neue Werkzeuge sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1. Januar 2027 sind Pflanzenschutzanwendungen in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format aufzuzeichnen. Eine eingescannte Liste oder ein PDF reicht nicht.
- Wer zunächst auf Papier notiert, muss die Aufzeichnung spätestens nach 30 Tagen elektronisch übertragen.
- Gerade im Obst- und Gemüsebau mit vielen Anwendungen und Quartieren lohnt sich die mobile Erfassung direkt im Feld.
- Digitale, saubere Daten sind auch die Voraussetzung dafür, dass Prognosemodelle und KI-Werkzeuge später etwas bringen.
Warum das Thema jetzt drängt
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 regelt, wie Pflanzenschutzanwendungen aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung muss unverzüglich erfolgen. Ab dem 1. Januar 2027 kommt die Pflicht hinzu, die Aufzeichnungen in einem elektronischen und maschinenlesbaren Format zu führen. Wird eine Anwendung zunächst nicht elektronisch erfasst, ist sie spätestens innerhalb von 30 Tagen umzuwandeln.
Im Obstbau mit vielen Behandlungen je Saison und im Gemüsebau mit vielen Sätzen und Kulturen kommen schnell Hunderte Einträge zusammen. Wer sie heute im Heft oder in einer selbstgebauten Tabelle führt, sollte den Umstieg im Winter angehen und nicht erst in der Saison 2027.
Was digital vorliegen sollte
- Flächen und Quartiere: jede Anlage mit Kultur, Sorte, Pflanzjahr und Fläche, passend zu den Schlägen im Sammelantrag
- Pflanzenschutz: unter anderem Mittel, Zulassungsnummer, Aufwandmenge, Datum, behandelte Fläche, Kultur und Entwicklungsstadium (BBCH)
- Düngung: Düngebedarfsermittlung vor der ersten Gabe und Aufzeichnung jeder Düngung binnen zwei Tagen
- Ernte und Rückverfolgbarkeit: Erntemengen je Quartier, Lieferscheine, Chargen
- Nachweise für QS-GAP oder GLOBALG.A.P.: Sachkundenachweise, Prüfbescheinigungen der Spritze, Wasseranalysen, Schulungen
Was davon für das Audit gebraucht wird, steht im Beitrag QS-Audit vorbereiten.
KI im Obstbau braucht saubere Daten
An Hochschulen wird intensiv daran geforscht, wie KI den Obstbau unterstützen kann, etwa bei Ertragsprognosen, Bewässerung oder dem Einsatz von Pflanzenschutz. Die Universität Bonn arbeitet dazu unter anderem auf ihrem Versuchsgut in Rheinbach.
Für den einzelnen Betrieb gilt dabei eine einfache Regel: Solche Werkzeuge können nur mit Daten arbeiten, die digital, vollständig und einheitlich vorliegen. Eine saubere digitale Schlagkartei ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern auch die Eintrittskarte für alles, was in den nächsten Jahren an Prognose- und Assistenzsystemen kommt.
So gelingt der Umstieg
- Quartiere einmal sauber anlegen: Das ist die meiste Arbeit und muss nur einmal gemacht werden.
- Mobil erfassen: Eine Lösung, die nur am Bürorechner läuft, wird in der Saison nicht genutzt. Die Erfassung muss am Handy oder Tablet direkt nach der Anwendung gehen.
- Vorlagen nutzen: Wiederkehrende Spritzfolgen als Vorlage speichern, dann ist ein Eintrag in Sekunden gemacht.
- Altbestand übernehmen: Vorhandene Tabellen lassen sich meist importieren, wenn sie einheitlich geführt wurden.
- Auswertungen prüfen: Die Software sollte die Aufzeichnungen für Kontrolle und Audit auf Knopfdruck ausgeben.
Grundsätzliches zur Auswahl steht im Beitrag Digitale Schlagkartei: der Umstieg.
Häufige Fragen
Reicht eine Excel-Tabelle ab 2027?
Eine Tabellendatei ist elektronisch und grundsätzlich maschinenlesbar. Entscheidend ist, dass alle Pflichtangaben strukturiert erfasst sind und die Daten auf Anforderung weitergegeben werden können. Ein PDF oder ein eingescanntes Heft genügt dagegen nicht.
Darf ich im Feld weiter auf Papier notieren?
Ja, aber die Aufzeichnung muss ab 2027 spätestens nach 30 Tagen in ein elektronisches Format übertragen werden. In der Saison wird das schnell zur Doppelarbeit, deshalb lohnt sich die direkte Erfassung am Handy.
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe und Direktvermarkter?
Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln, unabhängig von der Betriebsgröße.
Die genannten Termine und Anforderungen gelten als Regelfall und können sich je nach Bundesland und Jahr unterscheiden. Für Ihren Betrieb prüfen wir die verbindlichen Vorgaben im Einzelfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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