Zertifizierung

VLOG

Der VLOG-Standard verlangt den lückenlosen Nachweis, dass keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt werden. Die Anforderungen betreffen jeden Futterzukauf. Wir richten die Nachweisführung ein und begleiten das Audit.

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Milchkühe auf der Weide vor einem Maisfeld
Foto: Aad van der Klaauw / Unsplash

Leistungsumfang: VLOG

  • Prüfung aller eingesetzten Futtermittel auf VLOG-Konformität
  • Einholung und Verwaltung der Lieferantenerklärungen
  • Dokumentation der Warenströme und Lagertrennung
  • Aufbau der geforderten Eigenkontrollen
  • Beachtung der Statuswechselfristen bei Tieren
  • Vorbereitung und Begleitung des Audits

Jeder Zukauf braucht einen Beleg

Für jede Futterlieferung muss eine gültige Erklärung des Lieferanten vorliegen. Fehlt sie, ist die Charge im Audit nicht verwendbar.

Wir verwalten die Erklärungen zentral und fordern sie nach, bevor sie ablaufen. So ist zu jeder Lieferung der passende Nachweis da.

Statusfristen bei Tieren beachten

Tiere erhalten den Ohne-Gentechnik-Status erst nach einer Mindestfütterungsdauer. Wer zu früh vermarktet, verliert den Anspruch für die Partie.

Wir hinterlegen die Fristen je Tiergruppe und melden, ab wann vermarktet werden darf.

Die Warenstrombilanz muss aufgehen

Im Audit wird gerechnet: Zugekaufte und selbst erzeugte Futtermengen müssen zum Bestand und zur verfütterten Menge passen. Eine Lücke in dieser Bilanz ist der schnellste Weg zu einer Abweichung.

Wir führen die Mengen laufend mit und gleichen sie mit Lieferscheinen und Erntemengen ab, statt sie vor dem Audit zu rekonstruieren.

Zusammenspiel mit QS und Molkerei

VLOG kommt selten allein: Meist läuft die Zertifizierung parallel zu QS und den Anforderungen der Molkerei oder des Abnehmers.

Wir bauen die Dokumentation so auf, dass ein Datensatz alle Standards bedient – Futterzukauf, Bestandsführung und Belege werden nur einmal geführt.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Warenströme aufnehmen

    Wir erfassen, welche Futtermittel zugekauft, selbst erzeugt und verfüttert werden – und wo Risiken für Vermischung bestehen.

  2. Lieferantennachweise einholen

    Für jeden Zukauf muss der Status belegt sein. Wir holen die Nachweise ein und halten sie aktuell.

  3. Statusfristen bei Tieren führen

    Umstellungs- und Mindestfütterungszeiträume werden tierbezogen dokumentiert und überwacht.

  4. Audit vorbereiten

    Wir stellen Warenstrombilanz und Belege zusammen, mit denen sich jede Lieferung zurückverfolgen lässt.

Häufige Fragen

Wie läuft die VLOG-Zertifizierung ab?

Sie wählen eine von VLOG zugelassene Zertifizierungsstelle, setzen die Anforderungen an Futtermittel, Lieferantenerklärungen und Warenstromtrennung um und werden auditiert. Danach folgen regelmäßige Kontrollen. Wir richten die Nachweise ein und begleiten das Audit.

Lässt sich VLOG mit QS kombinieren?

Ja, das ist der Regelfall. Die Audits lassen sich oft zusammenlegen. Wir stimmen die Termine entsprechend ab.

Gilt das auch für selbst erzeugtes Futter?

Ja. Auch eigenes Futter gehört in die Warenstrombilanz, mit Angaben zu Fläche, Ernte und Lagerung. Saatgut und Betriebsmittel müssen dem Standard entsprechen.

Was passiert bei einem positiven Befund?

Dann greifen definierte Abläufe: Sperrung der betroffenen Partie, Ursachenklärung und Information des Abnehmers. Wir unterstützen bei Dokumentation und Kommunikation, damit der Vorgang nachvollziehbar abgeschlossen wird.

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Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, was bei Ihnen anfällt, und sagen Ihnen offen, was wir davon übernehmen können.

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